Seit einigen Jahren strebt der Verein der St. Galler und Appenzeller Alpkäseproduzenten an, für den St. Galler Alpkäse die Geschützte Ursprungsbezeichnung AOP zu erlangen. Bald dürften sie ihr Ziel erreicht haben. Bei der Besprechung des Pflichtenhefts mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) konnten fast alle zwischen der Sortenorganisation und dem BLW divergierenden Punkte ausgeräumt werden.
Das BLW orientierte sich auf zwei Alpkäsereien im Weisstannental vor Ort über die Produktion des St. Galler Alpkäses. Zuvor wurde das Pflichtenheft schrittweise erarbeitet, teilt das Landwirtschaftliche Zentrum St. Gallen am Mittwoch in einem Communiqué mit. Bis Anfang 2014 konnten dadurch bis auf wenige Anforderungen fast alle Differenzen ausgeräumt werden.
Ein Produkt kann nur mit einem AOP geschützt werden, wenn es auf einer langen Tradition beruht und in einer Region bis heute verankert ist. Ein Produkt darf aber nicht nur auf traditionellem Handwerk beruhen, sondern muss sich auch unter den heutigen Rahmenbedingungen wie dem Lebensmittelrecht und zeitgemässer Infrastruktur und Produktionstechniken behaupten können, heisst es weiter.
„Deshalb erfordert die Erarbeitung eines Pflichtenheftes, das in Zukunft für alle Produzenten verbindlich sein wird, einen längeren Prozess bei welchem auch die Anliegen der heutigen Produktionsbetriebe einbezogen werden“, schreibt das Landwirtschaftliche Zentrum St. Gallen.
Traditionell wurde der St.Galler Alpkäse im Kupferkessi hergestellt, weil früher kein anderes geeignetes Metall für die Herstellung eines Kessis zur Verfügung stand. Heute haben aber neu eingerichtete Käsereien ein Kessi aus Chromstahl. „Neben der traditionellen Erfahrung bestätigen nun aber auch neueste wissenschaftliche Untersuchungen, dass eine Spitzenqualität von Alpkäse nur in einem Kupferkessi hergestellt werden kann“, führt das Landwirtschaftliche Zentrum aus. Deshalb sei es für die Produktion von St.Galler Alpkäse AOP wichtig, im Pflichtenheft die Herstellung in einem Kupferkesse vorzuschreiben.