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Staatlich verordnete Wirtschaftlichkeit

Die besten Berufsleute sind nicht diejenigen mit den besten Noten. Dennoch wird die SVV in dem Sinne verschärft. Die Kantone sehen darin alles andere als die versprochene administrative Vereinfachung.

Raphael Bühlmann |

 

 

Die besten Berufsleute sind nicht diejenigen mit den besten Noten. Dennoch wird die SVV in dem Sinne verschärft. Die Kantone sehen darin alles andere als die versprochene administrative Vereinfachung.

«In der Schule Flop, im Beruf top» und «IK nur mit Betriebsleiterschule». Zwei Schlagzeilen, publiziert an ein und demselben Tag. Erstere zu lesen auf «Blick.ch». Thematisiert werden dabei die in Bern ausgezeichneten Berufsfachleute. Die heute zu den Besten ihres Metiers zählen, in der Schule allerdings ihre liebe Mühe hatten. Ein Drittel von rund 200 befragten Berufsmeistern waren schlechte bis mässige Schüler. So das Fazit einer Studie der Uni Freiburg.

Kritik von Kantonen

So gar nicht zu diesem Bild passen will die zweite Schlagzeile. «IK nur mit Betriebsleiterschule» stand auf der Titelseite des «Schweizer Bauer» vom Mittwoch. Landwirte sollen nur noch im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) unterstützt werden, wenn sie eine Betriebsleiterschule erfolgreich abgeschlossen haben oder eine erfolgreiche Betriebsführung während fünf Jahren nachweisen können. Das will der Bundesrat gemäss neuem Verordnungspaket.

Gemäss Entwurf sind weitere Massnahmen vorgesehen damit «die Wirtschaftlichkeit der Betriebe gestärkt und Fehlinvestitionen verhindert werden können» (vgl Kasten). So wird beispielsweise neu bei der Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Massnahmen auch eine Eigenfinanzierung von 15 Prozent der Investitionskosten verlangt. «Diese Anforderung müssen heute auch gewerbliche Kleinbetriebe erfüllen», heisst es in den Erläuterungen der Vorlage, und sie sei damit eine Gleichstellung. Des Weiteren müssen bei Investitionsgruppen von über 150 000 Franken mindestens drei Offerten eingeholt werden.

Einzelne Kantone äussern bereits ihre Vorbehalte gegen das Konzept: zu aufgebläht und unnötig, lautet der Tenor. Man sei schliesslich darauf bedacht, Kreditanträge genau zu prüfen, da die Kantone für etwaige Verluste selbst aufzukommen hätten. Zudem stehe der Entwurf im Widerspruch zu den Bestrebungen, den administrativen Aufwand im Agrarbereich zu senken.

Neue Rückzahlungsfrist

Gemäss Verordnungsentwurf sind aber auch Vereinfachungen bzw. Lockerungen vorgesehen. So soll beispielsweise die bisherige Obergrenze für Investitionskredite aufgehoben werden. Damit sollen künftig auch leistungsstarke Betriebe gefördert werden können.  Reduziert werden sollen auch die bisherigen Rückzahlungsfristen für Investitionskredite von 8 bis 20 Jahren. Neu solle eine einheitliche, maximale Rückzahlungsfrist von 15 Jahren gelten.   

 

Wichtigste geplante Änderungen SVV

Im Rahmen der Verordnungspaketes will der Bund in der  Strukturverbesserungsverordnung (SVV) unter anderem folgende Änderungen vornehmen:
 • Die persönlichen Voraussetzungen werden mit einer höheren Berufsbildung ergänzt.
 • Anstelle der Ausbildung kann eine erfolgreiche Betriebsführung von fünf Jahren geltend gemacht werden.
• Bei Gewährung einer Starthilfe und bei grossen Investitionen muss die strategische Ausrichtung und Entwicklung des Betriebes belegt werden.
• Es müssen 15 Prozent der Investitionssumme mit Eigenmitteln finanziert werden.
• Die Rückzahlungsfrist der Investitionskredite wird von 20 auf maximal 15 Jahre reduziert.
• Bei grossen Bauvorhaben sind für Elementgruppen mit einem Volumen von mehr als 150000 Franken zwingend drei vergleichbare Offerten einzuholen.
• Für die Beurteilung der erfolgreichen Betriebsführung und die Anforderungen an die Planungsrechnungen wird das BLW in Zusammenarbeit mit den Kantonen (suissemelio) und der Forschungsanstalt Agroscope einheitliche Vorgaben definieren.

 

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