Am Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden soll nicht gerüttelt werden. Die Wissenschafts- kommission des Ständerats (WBK) hat eine Motion aus dem Nationalrat mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen, die eine Aufhebung des Verbots fordert.
Wie die Parlamentsdienste am Freitag in einem Communiqué schreiben, hat die WBK den Tierschutz stärker gewichtet als der Nationalrat. Ausserdem habe die Verwaltung gegenüber der Kommission versichert, dass für schwer zugängliche Weideabschnitte nach Kompromisslösungen gesucht werde.
Der Motionär Laurent Favre (FDP/NE) hatte sich in der grossen Kammer mit dem Argument durchgesetzt, dass das Verbot unangemessen sei und von Unkenntnis der guten Praxis einer sicheren Tierhaltung zeuge. Auf Sömmerungsweiden - vor allem in den Freibergen - gebe es genug Platz für die Tiere.
Nur Stacheldraht könne verhindern, dass die Tiere entliefen. Elektrische Zäune seien nicht geeignet, da sie wegen des Kontrollaufwands zu teuer seien.
Dem hatte der Bundesrat vergeblich entgegengehalten, dass die Verletzungsgefahr bei Pferden wegen der Beschaffenheit ihrer Haut weit grösser sei als beim Rindvieh. Gerade im Jura hätten Tierärzte immer wieder Pferde mit schweren Stacheldrahtverletzungen behandeln müssen.
Deshalb sei im Jahr 2006 der Vorschlag des Bundesrats in der Anhörung begrüsst worden, in der Tierschutzverordnung Stacheldrahtzäune für Pferdeweiden zu verbieten.