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Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden soll nicht aufgehoben werden

Am Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden soll nicht gerüttelt werden. Die Wissenschafts- kommission des Ständerats (WBK) hat eine Motion aus dem Nationalrat mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen, die eine Aufhebung des Verbots fordert.

sda |

 

 

Am Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden soll nicht gerüttelt werden. Die Wissenschafts- kommission des Ständerats (WBK) hat eine Motion aus dem Nationalrat mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen, die eine Aufhebung des Verbots fordert.

Wie die Parlamentsdienste am Freitag in einem Communiqué  schreiben, hat die WBK den Tierschutz stärker gewichtet als der  Nationalrat. Ausserdem habe die Verwaltung gegenüber der Kommission  versichert, dass für schwer zugängliche Weideabschnitte nach  Kompromisslösungen gesucht werde.

Der Motionär Laurent Favre (FDP/NE) hatte sich in der grossen  Kammer mit dem Argument durchgesetzt, dass das Verbot unangemessen  sei und von Unkenntnis der guten Praxis einer sicheren Tierhaltung  zeuge. Auf Sömmerungsweiden - vor allem in den Freibergen - gebe es  genug Platz für die Tiere.

Nur Stacheldraht könne verhindern, dass die Tiere entliefen.  Elektrische Zäune seien nicht geeignet, da sie wegen des  Kontrollaufwands zu teuer seien.

Dem hatte der Bundesrat vergeblich entgegengehalten, dass die  Verletzungsgefahr bei Pferden wegen der Beschaffenheit ihrer Haut  weit grösser sei als beim Rindvieh. Gerade im Jura hätten Tierärzte  immer wieder Pferde mit schweren Stacheldrahtverletzungen behandeln  müssen.

Deshalb sei im Jahr 2006 der Vorschlag des Bundesrats in der  Anhörung begrüsst worden, in der Tierschutzverordnung  Stacheldrahtzäune für Pferdeweiden zu verbieten.

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