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Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden wird nicht aufgehoben

Das Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden wird nicht aufgehoben. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat stillschweigend abgelehnt, die eine Aufhebung des Verbots forderte.

sda |

 

 

Das Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden wird nicht aufgehoben. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat stillschweigend abgelehnt, die eine Aufhebung des Verbots forderte.

Die Forderung stammt von Vertretern der Kantone des Jurabogens. Das Verbot sei unangemessen und zeuge von Unkenntnis der guten Praxis einer sicheren Tierhaltung. Auf Sömmerungsweiden - vor allem in den Freibergen - gebe es genug Platz für die Tiere. Die elektronische Sicherung der Weiden sei auf den weitläufigen Juraweiden zu teuer und zudem fehleranfällig, fand Anne Seydoux (CVP/JU) im Namen einer Kommissionsminderheit.

Nachdem Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann zugesichert hatte, dass für den Jurabogen in der Verordnung eine Lösung gefunden werde, zog Seydoux den Antrag auf Unterstützung der Motion von Nationalrat Laurent Favre (FDP/NE) zurück.

Der Bundesrat wehrte sich gegen die Aufhebung des Stacheldrahtverbots, weil die Verletzungsgefahr bei Pferden wegen der Beschaffenheit ihrer Haut weit grösser ist als beim Rindvieh. Deshalb müsse Stacheldraht in der Regel verboten werden.

Im Jurabogen könne von dem Verbot abgewichen werden, da die Weiden dort oft durch Trockenmauern und Hecken und damit für die Pferde sichtbar begrenzt seien.

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