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Stadt Zürich verbietet benzinbetriebene Laubbläser

Die Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher haben genug vom Lärm der Laubbläser: Das Stimmvolk hat benzinbetriebene Laubbläser mit einem Ja-Anteil von 61,7 Prozent verboten.

sda |

Auch für batteriebetriebene Modelle gibt es neu eine Einschränkung. Sie dürfen nur noch von Oktober bis Dezember verwendet werden. Der Einsatz in anderen Monaten ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, etwa zur Strassenreinigung nach der Street Parade.

Diese neuen Einschränkungen gelten sowohl für Private als auch für die städtischen Mitarbeiter. 75'248 Stimmberechtigte waren für die dafür notwendige Teilrevision der Polizeiverordnung, 46'717 lehnten das Laubbläser-Verbot ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 52,8 Prozent.

Zu dieser Volksabstimmung kam es, weil die Fraktionen der FDP, SVP und Die Mitte/EVP gegen den Entscheid des Stadtparlaments das Referendum ergriffen hatten. Das Verbot sei «Ausdruck einer Verbotskultur», argumentierten sie – vergebens.

Der Kampf gegen die Laubbläser dauert in Zürich schon lange. Bereits 2013 überreichten die Grünen dem damaligen Stadtrat Richard Wolff (AL) eine Petition mit 4329 Unterschriften. Den Vorstoss, der zum nun gültigen Verbot führte, reichten Grüne und SP im Jahr 2022 ein.

Kommentare (1)

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  • Thomas Schwendener | 29.09.2025
    Dummheit kennt keine Grenzen, jedoch Verbotskulturen. Mann würde besser daran tun, die elendigen lärmenden Motorfahrzeuge aus dem Verkehr ziehen, die Tag und Nacht, 365 Tage lärm verursachen!
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