Die Schweizer Städte verlangen, dass ihre Bedeutung als Wirtschaftsmotoren des Landes besser anerkannt wird. 80 Prozent der direkten Bundessteuern von Firmen stamme aus den Städten.
Die Städte wären deshalb von «den drohenden Steuerausfällen durch die Unternehmenssteuerreform III» ganz besonders betroffen.
Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und - direktoren (KSFD) hatte eine Studie in Auftrag gegeben, um den städtischen Beitrag an den Kantons- und Bundessteuern zu untersuchen. Daraus geht hervor, dass Städte gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil überproportional zu den direkten Kantonssteuerbeträgen beitragen.
So stammten 56 Prozent der direkten Kantonssteuern aus den Städten. Dies, obwohl die Städte lediglich 47 Prozent der Bevölkerung und 64 Prozent der Arbeitsplätze umfassten, heisst es in dem Bericht, den die KSFD am Freitag in Bern vorstellte. Erhoben wurden die jeweiligen Steueranteile für das Jahr 2014 vom Forschungs- und Beratungsunternehmen Ecoplan.
Von den direkten Bundessteuern kämen sogar fast zwei Drittel aus den Städten. Die Städte Genf, Zürich, Basel, Zug, Lausanne, Neuenburg, Baar, Bern, Luzern und Winterthur leisteten allein 50 Prozent des Gesamtertrags an Bundessteuern - bei einem Bevölkerungsanteil von 16 Prozent.
Laut dem Bericht lässt sich dieses Phänomen mit den juristischen Personen erklären. 80 Prozent der direkten Bundessteuern von Firmen stammten aus den Städten. Unternehmen in den übrigen Gemeinden steuerten lediglich 20 Prozent bei.
Warnung vor Steuerausfällen durch USR III
Daniel Leupi, der Finanzdirektor der Stadt Zürich, betonte denn auch die Bedeutung der Einnahmen juristischer Personen für die Städte. Deshalb wären sie von den möglichen Steuerausfällen durch die Unternehmenssteuerreform III ganz besonders betroffen, wird Leupi im Communiqué zitiert.
Auch KSFD-Vize-Präsidentin Florence Germond bezeichnete die Unternehmenssteuerreform als «eine grosse Bedrohung für die städtischen Finanzen». Sie verlangte deshalb, dass die Städte als Wirtschaftsmotoren des Landes bei der Erarbeitung und Umsetzung von finanzpolitisch relevanten Reformen mit an den gehörten.
Der Finanzvorsteher der Stadt Bern, Alexandre Schmidt, forderte, dass im Finanzausgleich auch die städtischen Sonderlasten in Betracht gezogen würden. Diese würde nämlich nur zu acht Prozent abgegolten, während Sonderlasten von Berg- und Randregion zu 35 Prozent gedeckt würden.
Gemäss Studie bleiben den Städten nach Abzug der Abgaben an Bund und Kantone im Durchschnitt 33 Prozent ihrer Steuereinnahmen erhalten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen und sogar zwischen den Städten in ein und demselben Kanton sind allerdings sehr ausgeprägt.