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Ständerat berät GVO-Moratorium

Der Ständerat berät am Mittwoch über das Gentechnikgesetz, mit dem das Gentech-Moratorium verlängert werden soll. Der Nationalrat hatte sich bereits für eine Verlängerung um vier Jahre ausgesprochen, wie vom Bundesrat vorgeschlagen.

 

 

Der Ständerat berät am Mittwoch über das Gentechnikgesetz, mit dem das Gentech-Moratorium verlängert werden soll. Der Nationalrat hatte sich bereits für eine Verlängerung um vier Jahre ausgesprochen, wie vom Bundesrat vorgeschlagen.

Die Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK) will das Gentechnik-Moratorium ebenfalls um weitere vier Jahre verlängern. Wie der Nationalrat lehnt sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesgrundlage für ein späteres Nebeneinander von gentechfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen («Koexistenz») ab.

Der Bundesrat schlägt eine kontrollierte Einführung von Gentechnisch veränderten Pflanzen ab 2021 vor. Er will Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zulassen. Damit es nicht zu einer Vermischung von gentechfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen kommt, sollen verschiedene Schutzbestimmungen erlassen werden. Unter anderem könnten Isolationsabstände festgelegt oder Massnahmen zur Beschränkung des Pollenflugs ergriffen werden.

Nach Ansicht der Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission geht es um eine Balance zwischen der Konsumentenfreiheit und dem Schutz vor möglichen Risiken. Diese sei mit dem Vorschlag zur Koexistenz nicht gewahrt, da noch zu viele Fragen bezüglich möglicher Gefahren offen blieben. Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Risiken für eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vertretbar sind. Sie verlangt deshalb die Einführung der Koexistenzartikel.

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verlängert. Ausnahmen gibt es für Forschungszwecke.

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