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Ständerat: Biomassenanlagen fördern

Biomassenanlagen sollen auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können. Der Bundesrat soll dafür dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen unterbreiten oder die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit dies sichergestellt werden kann.

 

 

Biomassenanlagen sollen auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können. Der Bundesrat soll dafür dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen unterbreiten oder die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit dies sichergestellt werden kann.

Biomasse-Anlagen produzieren Gas, Strom und Wärme aus Hofdünger und Grüngut oder Holz. Sie weisen aber laut Motion von Daniel Fässler (CVP/AI) hohe Betriebskosten aus.

«Als einheimische Ressource und CO2-arme Energiequelle leistet Biomasse einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Schweiz sowie zur regionalen Wertschöpfung. Die Flexibilität bei der Bereitstellung von verschiedenen Energieformen - Strom, Wärme, Treibstoff - und die Möglichkeit der Nutzung von Synergien mit anderen Bereichen - beispielsweise Landwirtschaft, Abfallverwertung - sind weitere Stärken», sagte Fässler.

Landwirtschaftliche Biomasseanlagen erbringen gemäss Fässler bei der Nutzung des Hofdüngers als Inputmaterial wertvolle Leistungen für den Klimaschutz, indem sie grosse Mengen des klimaschädlichen Gases Methan in Energie umwandeln.

«Diesen positiven und optimistischen Feststellungen zum Trotz ist das Interesse an der Verstromung von Biomasse leider rückläufig. Es ist zu befürchten, dass das Interesse an Investitionen in neue Anlagen sowie an Erweiterungen künftig nicht mehr nur rückläufig ist, sondern ganz wegfällt», warnte Fässler. Ein Grund dafür sei, dass künftig für Strom produzierende Biomasseanlagen keine Einspeisevergütungen, sondern nur noch Investitionsbeiträge geleistet werden sollen.

Die Motion fordert, als Ersatz oder Teilersatz der bestehenden Förderung, ämterübergreifend Finanzierungsinstrumente zu entwickeln und Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass Investitionen in diese für die Erreichung der Ziele der Klimapolitik und der Energiestrategie 2050 wichtigen Anlagen ausgelöst werden.

Der Bundesrat lehnt den Antrag ab, weil im Energiegesetz Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für Biomasse-Anlagen vorgesehen werden, wie Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte. Der Ständerat hat der Motion aber einstimmig zugestimmt. Sie geht an den Nationalrat.

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