Der Ständerat hat die Europäische Landschaftskonvention gutgeheissen. Mit 26 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen gab er dem Bundesrat grünes Licht, die Konvention zu ratifizieren.
Die Konvention stellt das erste völkerrechtliche Instrument dar, das für Europa ein modernes Landschaftskonzept vorsieht. Die Schweiz hat laut Bundesrat wesentlich zu dem Vertragswerk beigetragen.
Gesetzesänderungen sind nicht nötig, die Schweiz erfüllt die Bedingungen bereits. Der Bundesrat verspricht sich von der Konvention positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung. Die Konvention verpflichtet die Staaten, den Schutz der Landschaft sowie deren Pflege, Planung und Entwicklung zu berücksichtigen.
Gegen die Ratifizierung sprachen sich Ständeräte aus, die befürchten, dass die Landschaftskonvention entgegen der bundesrätlichen Einschätzung zu zusätzlichen Regeln führt. Der Stimme enthielten sich Ständeräte, die im Gegenteil von Symbolpolitik sprachen. Denn die Umsetzung der Konvention führe weder beim Bund, noch bei Kantonen und Gemeinden zu Änderungen. Damit sei sie unnötig.
Bundesrätin Doris Leuthard bestätigte, dass aus der Unterzeichnung der Konvention weder ein rechtlicher noch ein organisatorischer Handlungsbedarf entsteht. Der der direkte Nutzen der Konvention sei auf internationaler Ebene zu suchen. Es sei eine Aufforderung an andere Länder, ihre Landschaften zu schützen.