Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Handel mit und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW die Webanwendung Digiflux.
BLW
Zu beraten hatte der Ständerat am Montag über eine Motion des Freiburger SVP-Nationalrats Nicolas Kolly. Dieser wollte Bauern ganz von der Pflicht ausnehmen, die Plattform Digiflux einzusetzen.
«In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr», schrieb Kolly in seinem Vorstoss.
Lebensmittel produzieren
Das landwirtschaftliche Einkommen stagniere, obwohl die sonstigen Aufwände ständig zunehmen. «Das Einkommen reicht zur Deckung all dieser Kosten nicht aus. Dass dem Bauernstand systematisch neue Auflagen aufgebürdet werden, ist nicht mehr tragbar», hielt Kolly weiter fest.
Kolly sagte im vergangenen September im Nationalrat, dass sich die Bauern auf ihre Arbeit konzentrieren müssten. «Nämlich auf die Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel für unsere Bevölkerung, indem sie sich um unsere Natur und ihre Tiere kümmern», so der Freiburger. Man soll aufhören, die Bauern in Bundesbeamte zu transformieren. «Ihr Platz ist auf den Feldern, auf ihren Höfen und nicht hinter Computern», machte Kolly deutlich. Die rund 8 Millionen Franken, die für die Entwicklung von Digiflux investiert wurden, wären besser investiert gewesen, wenn sie den Bauernfamilien zugute gekommen wären, so Kolly weiter. Der Nationalrat nahm den Vorstoss schliesslich mit 95 zu 90 Stimmen und mit fünf Enthaltungen an.
Ständerat will Vereinfachung
Der Ständerat sprach sich am Montag dagegen oppositionslos für den Kompromissvorschlag seiner zuständigen Kommission aus. Diese war der Ansicht, die Meldepflicht müsse bleiben, damit die Reduktionsziele beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger erreicht werden könnten. Sie anerkannte jedoch die administrative Belastung von Landwirten. Der Bundesrat habe bereits provisorisch ein vereinfachtes Meldesystem eingeführt, so die Kommission. Dieses solle nun in eine definitive Lösung überführt werden.
Der Text wurde wie folgt abgeändert: «Mit dieser Motion verlange ich, dass die Pflicht für Landwirtschaftsbetriebe, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und vereinfacht auf Betriebsebene erfüllt werden kann. Weiter ist die Mitteilungspflicht für Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung, die als Futtermittel eingesetzt werden, praxistauglich umzusetzen.»
Nebenprodukte freiwillig melden
Die Veränderung von Nebenströmen in der Tierfütterung sei im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu begrüssen, sagte Werner Salzmann (SVP/BE) namens der Kommission. Eine Unterbindung durch bürokratische Auflagen sei zu verhindern. «Konkret heisst dies, dass Meldungen für Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie wie Schotte, Zuckerrübenschnitzel, Futterkartoffeln oder Sortierabfälle von Früchten und Gemüsen dauerhaft freiwillig bleiben», sagte er im Ständerat. So werde Lebensmittelverschwendung verhindert.
Der Datenschutz ist für den Ständerat zentral. «Die gemeldeten Daten dürfen nicht ohne Wissen und ohne Zustimmung der Akteure und Landwirtschaftsbetriebe weitergegeben werden, auch nicht verwaltungsintern», führte Salzmann aus. Zudem sollen ausländische Händler von Kraftfutter, Pflanzenschutzmitteln und Dünger bei Direktimporten die gleichen Regeln erfüllen müssen wie die inländischen Unternehmen. «Das sollte zwar eine Selbstverständlichkeit darstellen, trotzdem erwähne ich es hier, damit die Selbstverständlichkeit auch umgesetzt wird», führte Salzmann aus. Damit er nimmt er eine Kritik von grossen Schweizer Händlern an Digiflux auf.
Bundesrat mit Kompromiss einverstanden
Die Motion geht in der abgeänderten Form zurück an den Nationalrat. Wirtschaftsminister Guy Parmelin erklärte sich in der Debatte mit dem Kompromissvorschlag einverstanden. «Die Meldepflicht für die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln einfach abzuschaffen, würde bedeuten, eine Entscheidung des Parlaments nach der Abstimmung rückgängig zu machen», sagte der Parmelin.
Der Bundesrat sei nicht bereit, gegen die Grundsätze von Treu und Glauben zu verstossen. Hingegen sei er Bundesrat bestrebt, die Umsetzung der Meldepflicht über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaftsbetriebe administrativ so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Einführung um ein Jahr verschoben
Das Parlament hat 2021 mit der parlamentarische Initiative 19.475 eine Mitteilungspflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Um dem Auftrag zu erfüllen, entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Plattform Digiflux. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über «Digiflux» erfolgen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Erfassung von Raufutter ist freiwillig
Bund
Es gab harsche Kritik aus der Landwirtschaft. Das sorgte beim Bund zu einem Umdenken. «Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt. Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst», teilte der Bund im März 2024 mit.
Die Produzenten sollen bezüglich der Einführung der Mitteilungspflicht entlastet werden. Der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wurde angepasst. Die Mitteilungspflicht für Verkauf und Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hof- und Recycling-Dünger sowie Kraftfutter wurde um ein Jahr verschoben. Sie tritt im Jahr 2026 in Kraft. Auch die Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen wie Landwirte von Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr nach hinten verschoben. Sie tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft.
Bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gibt es zudem eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht. «Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen», teilte das BLW im März 2024 mit. Auch Unternehmen und Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden anwenden, haben ab dem 1. Januar 2027 eine Mitteilungspflicht. blu
Wozu bracht es noch eine Berufsausbildung,die nur Kosten verursacht.
Die Jungbauern sollen am Arbeitsmarkt Geld reinholen.
Wirkt sich auch im Alter aus.(Minimalrente)
Wie und was man Machen sollte in der Landwirtschaft,wissen mind. X Milionen Meinungen besser.
Stattdessen hätte die Kommission das Geschäft zugunsten aller Akteure – also nicht nur der Landwirte, sondern auch der Handelsbetriebe für Kraftfutter, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie des Gartenbaus, der Golfplätze usw. – so abschwächen sollen, dass Digiflux gar nicht mehr notwendig wäre. Das wäre der konsequente Schritt gewesen. Damit hätte man nicht nur die administrative Belastung verringert, sondern auch die direkten Entwicklungskosten sowie die indirekten Personalkosten für das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gesenkt. Angesichts der aktuellen Sparvorgaben im Bundeshaushalt wäre das eine wesentlich sinnvollere und ganzheitlich günstigere Lösung gewesen.
Ich empfehle dem Nationalrat, eine klare zeitliche Begrenzung für Digiflux festzulegen – maximal sechs Jahre, um eine Überprüfung zu ermöglichen. Zudem sollte die Meldepflicht auf das Wesentliche reduziert werden: Pflanzenschutzmittel (PSM) und sonst nichts. Keine unnötigen Deklarationen für Dünger oder Futtermittel! Es braucht praxistaugliche Lösungen, nicht noch mehr Bürokratie.
Viele Beamte einstellen, die uns vom Bürotisch aus kontrolieren und schikanieren.