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Ständerat will keinen Pranger für Schmuddelwirte

Die Ergebnisse von Lebenskontrollen in Restaurants sollen nach dem Willen des Ständerates geheim bleiben. Der Rat hat am Dienstag bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes Regeln für mehr Transparenz abgelehnt.

sda |

 

 

Die Ergebnisse von Lebenskontrollen in Restaurants sollen nach dem Willen des Ständerates geheim bleiben. Der Rat hat am Dienstag bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes Regeln für mehr Transparenz abgelehnt.

Mit 24 zu 18 Stimmen sprach sich der Ständerat dafür aus, die  fraglichen Passagen aus dem Gesetz zu streichen. Setzt er sich  durch, bleiben die Resultate von Lebensmittelkontrollen geheim,  sofern die Kantone nichts anderes entscheiden.

Gesundheitsminister Alain Berset plädierte vergeblich dafür, im  Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz zu  schaffen. Wenig Transparenz sei auch für die Betriebe nicht  zwingend besser, gab er zu bedenken. Es kursierten dann Gerüchte  über schlechte Hygienebedingungen, ohne dass jemand genau wisse,  was überhaupt bemängelt worden sei. 

Einsicht auf Verlangen

Die Mehrheit wollte jedoch nichts wissen von neuen Regeln.  Lebenskomittelkontrollen seien ohnehin bloss Momentaufnahmen, sagte  etwa Ivo Bischofberger (CVP/AI). Der Nationalrat hatte die  vorgesehenen Bestimmungen bereits abgeschwächt. Er möchte, dass  Restaurants eine Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen  lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Den Gästen sollen  sie die Bescheinigung auf Verlangen zeigen müssen.

Negative Bescheinigungen gäbe es gemäss dieser Regelung nicht:  Betriebe, die wesentliche Vorschriften verletzen, sollen gar keine  amtliche Bescheinigung bekommen, aber innerhalb eines halben Jahres  eine zweite Chance erhalten. Christine Egerszegi (FDP/AG) sprach im  Namen der vorberatenden Kommission von einem Mittelweg. Dieser  setzte sich im Ständerat indes nicht durch.

Gastronomie wehrte sich gegen Pranger

Der Bundesrat hätte mehr gewollt. Nach seinem Vorschlag hätten  alle Lebensmittelbetriebe eine amtliche Bescheinigung mit positiven  und negativen Ergebnissen erhalten. Ursprünglich hatte der  Bundesrat gar vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse der  Kontrollen veröffentlichen. Dies stiess jedoch in der Gastronomie  auf heftige Kritik.

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Ziel der  Gesetzesrevision ist zum einen mehr Sicherheit für Konsumentinnen  und Konsumenten. Zum anderen sollen Anpassungen ans EU-Recht den  Handel erleichtern. Der Ständerat hiess die Vorlage mit 30 zu 0  Stimmen bei einer Enthaltung gut. In wichtigen Punkten kehrte er  zur Version des Bundesrates zurück, etwa bei der  Deklarationspflicht.

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