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Ständerat will Zuckergehalt nicht begrenzen

rup/sda |

 

Der Ständerat ist dagegen, die Menge des zugesetzten Zuckers in industriell hergestellten Süssgetränken und verarbeiteten Lebensmitteln zu begrenzen oder den Zuckergehalt von Lebensmitteln klarer anzugeben. Er hat zwei entsprechende Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Freiburg abgelehnt.

 

Zwar sei sich die Mehrheit bewusst, dass der übermässige Zuckerkonsum für die öffentliche Gesundheit problematisch sei. Der Weg über gesetzliche Änderungen sei aber der falsche, lautete der Tenor. Mit den Standesinitiativen befasst sich als nächstes der Nationalrat.

 

Genf wollte Zuckermenge streng begrenzen

 

Der Grosse Rat des Kantons Genf, welcher die eine Standesinitiative einreichte, forderte «angesichts der schädlichen Auswirkungen von Zucker auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Zuckermenge, die bei der Lebensmittelherstellung zugesetzt werden darf, streng zu begrenzen.»

 

Übermässiger Zuckergenuss wirke sich nachweislich sehr negativ auf die Gesundheit aus und belaste damit auch das öffentliche Gesundheitswesen, so die Begründung. Und weiter: «Hohe Zuckermengen in Lebensmitteln machen süchtig.» Schliesslich sei der übermässige Zuckergehalt in bestimmten Lebensmitteln ist die Ursache zahlreicher Erkrankungen (Übergewicht, Fettleibigkeit, Diabetes, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Zahnerkrankungen usw.).

 

Freiburg möchte Zucker in Nährwerten deklarieren

 

Aus Freiburg kam eine Standesinitiative, welche die Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) betreffend die Information über Lebensmittel ändern wollte. 

 

Einerseits solle die Angabe des Zuckergehalts in der Nährwertdeklaration obligatorisch werden. Andererseits die möchte der Kanton Freiburg eine lesbare und für Konsumentinnen und Konsumenten zum Vornherein verständliche Kennzeichnung für obligatorisch erklären.

 

In der Begründung des Vorstosses steht: «Die Verbesserung der Konsumenteninformation ermöglicht es, sich in Kenntnis der Sachlage zu ernähren, und stellt gleichzeitig sicher, dass jede und jeder die Freiheit hat, zu essen was sie oder er will. Eine klare Kennzeichnung des schnellen Zuckergehalts steht im Einklang mit der nationalen Strategie zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten und verstärkt die kantonalen Aktionsprogramme Ernährung und Bewegung, indem einerseits die individuellen Gesundheitskompetenzen verbessert und andererseits geeignete Rahmenbedingungen entwickelt werden.»

 

Mit dieser Massnahme könne die ganze Bevölkerung erreicht werden, einschliesslich der mit Präventionsbotschaften am schwersten erreichbaren Personen. Sie würde so die Chancengleichheit in Bezug auf die Gesundheit verstärken.

 

Der Nutri-Score könne allerdings nur für jedes Lebensmittel einzeln und nicht über die ganze Ernährung betrachtet werden. Er sage auch nichts aus über die Herkunft der Produkte und die Bedingungen, unter denen sie hergestellt wurden. Als «Käse»-Kanton ist es ihm ein Anliegen, dass etwa AOP-Käse oder -Fleisch ein Platz in der Ernährung behalten. «Sie können nicht für sich beanspruchen, als A-Produkt klassifiziert zu werden, und trotzdem haben sie ihren Platz in einer ausgewogenen Ernährung», so der Kanton.

Kommentare (1)

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  • peter wolf | 09.12.2021
    Es ist immer wieder verblüffend, wie "die Politik" Entscheidungen gegen den Rat versierter Wissenschaftler trifft. Diese Entscheidung wird grade bei dem ökologisch interessierten und gebildeteren Teil der Bevölkerung auf großes Unverständnis stoßen :
    es ist nicht gut für unsere demokratischen Systeme, da es der überall zunehmenden Politikverdrossenheit großen Vorschub leistet.

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