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Ständeratskommission sagt Nein zu Milchverträgen, aber Ja zu Verkäsungszulage

Die ständerätliche Wirtschafts-kommission (WAK) stellt sich nicht hinter Entscheide des Nationalrats zu Gunsten der Milchproduzenten. Sie lehnte am Dienstag strengere Vorschriften für Milchverträge in der Agrarpolitik für die Jahre 2014 bis 2017 ab.

sda |

 

 

Die ständerätliche Wirtschafts-kommission (WAK) stellt sich nicht hinter Entscheide des Nationalrats zu Gunsten der Milchproduzenten. Sie lehnte am Dienstag strengere Vorschriften für Milchverträge in der Agrarpolitik für die Jahre 2014 bis 2017 ab.

Die Kommission trat am Dienstag in einem ersten Teil der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 einstimmig ein, wie die Parlamentsdienste mitteilten. In mehreren Entscheiden stützte die Kommission die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates.

Deutliches Nein zu Verträgen, Ja zu Verkäsungszulagen

So gibt sie wie vom Bundesrat gewünscht die Verantwortung für Standardmilchverträge hauptsächlich der Branchenorganisation Milch. Der Bundesrat kann indes die Standardmilchverträge allgemein verbindlich erklären. Dieser Entscheid für das bundesrätliche Konzept fiel mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession für eine stärkere Regulierung mit zwingenden Interventionen des Bundesrates ausgesprochen. Beispielsweise müsste der Bundesrat damit auch eine Verordnung zu den Milchverträgen erlassen. Ergänzend könnte der Bundesrat aber auch nach seinem Konzept eingreifen.

Die Verkäsungszulage will aber auch die Kommission entgegen dem Willen des Bundesrates im Gesetz verankern. Sie hiess diesen Passus mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung gut.

Bereit für Wintersession

Die WAK beabsichtigt, das umfangreiche Geschäft noch rechtzeitig auf die Wintersession im Dezember fertig zu beraten. Kernstück der Agrarpolitik von Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sind Anpassungen des Direktzahlungssystems. Diese Subventionen sollen stärker auf die verfassungsmässigen Ziele ausgerichtet werden.

Der Nationalrat hatte grösstenteils an der Vorlage festgehalten. Er stockte jedoch den Zahlungsrahmen gegenüber dem Bundesratsvorschlag um 160 Millionen Franken auf. Für die Agrarpolitik sollen demnach rund 13,8 Milliarden Franken für vier Jahre zur Verfügung stehen.

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