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Gentech-Moratorium beschränken

 

Die Details des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 sind in der Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK-S) äusserst umstritten. Die vom Bundesrat erarbeitete und vom Nationalrat angenommene Vorlage wurde nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten bejaht.

 

Nach einer Pattsituation von 6 zu 6 Stimmen gab Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH) der Vorlage schliesslich grünes Licht, wie die Parlamentsdienste am Dienstagabend mitteilten.

 

Bericht verlangt

 

Im Nationalrat hatte sich in der Herbstsession eine deutliche Mehrheit für die Verlängerung des Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre bis Ende 2025 ausgesprochen.

 

Widerstand gibt es aufgrund einer von der Kommission beantragten Änderung. Gemäss einer knappen Mehrheit der WBK-S sollen gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, vom Moratorium ausgenommen werden. Eine Mehrheit verlangt vom Bundesrat zudem einen Bericht über Möglichkeiten, Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden vom Moratorium auszunehmen.

 

Bereits viermal verlängert

 

Die Verlängerung des Moratoriums für Organismen, denen transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, ist in der Kommission dagegen unbestritten, wie es in der Mitteilung heisst. Die Befürworter der Verlängerung des Moratoriums betonten im Nationalrat unisono, das Moratorium betreffe die Forschung ausdrücklich nicht. Der Grundlagenforschung stehe auch weiterhin nichts im Weg.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung im Ständerat wird das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.

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