/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Ständeratskommission will Mehrwert nach Umzonungen abschöpfen

Wird ein Grundstück einer Bauzone zugewiesen, soll der Staat einen Teil des daraus entstehenden Wertzuwachses abschöpfen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) hält im Gegensatz zum Nationalrat an diesem Grundsatz fest. Die UREK nimmt an ihren ursprünglichen Vorschlägen aber Korrekturen vor.

sda |

 

 

Wird ein Grundstück einer Bauzone zugewiesen, soll der Staat einen Teil des daraus entstehenden Wertzuwachses abschöpfen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) hält im Gegensatz zum Nationalrat an diesem Grundsatz fest. Die UREK nimmt an ihren ursprünglichen Vorschlägen aber Korrekturen vor.

Sie schlägt dem Ständerat vor, im Raumplanungsgesetz zu  verankern, dass Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens 20  Prozent auszugleichen sind. Wie dieser Ausgleich ausgestaltet wird,  will die Kommission gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste  vom Dienstag aber den Kantonen überlassen.

Nach Ansicht der ständerätlichen UREK könnten die Kantone etwa  eine Mehrwertabgabe oder eine Grundstückgewinnsteuer einführen.  Zumindest müssten die Kantone aber den Mehrwert auf neu eingezontem  Bauland abschöpfen. Die Kantone sollen fünf Jahre Zeit haben, um  ihre Gesetze anzupassen.

Kantone angehört

Wie die Kommission in dem Communiqué weiter schreibt, traf sie  diese Entscheide nach Anhörung der Kantone. An ihrer Sitzung vom  Oktober hatte die UREK eine Delegation der Bau-, Planungs- und  Umweltdirektorenkonferenz angehört.

Ursprünglich hatte sich die Kommission und danach auch der  Ständerat für eine starrere Regelung der Mehrwertabschöpfung  ausgesprochen. So sollten die Kantone einen Viertel des planungsbedingten  Mehrwerts abschöpfen. Ausserdem waren bundesrechtliche Bestimmungen  vorgesehen, die direkt zur Anwendung kommen sollten, falls die  Kantone keine eigene Gesetzgebung verabschiedeten.

Nationalrat zieht Gegenvorschlag

Der Ständerat möchte mit der gesetzlich vorgeschriebenen  Mehrwertabschöpfung und anderen Verschärfungen des  Raumplanungsgesetzes der Landschaftsinitiative den Wind aus den  Segeln nehmen. Diese verlangt unter anderem ein Baulandmoratorium  für 20 Jahre, was vom Bundesrat und den Räten abgelehnt wird.

Der Nationalrat lehnte die Vorschläge des Ständerats jedoch fast  durchs Band weg ab. Die Mehrheit des Nationalrats teilte etwa die  Ansicht von FDP, dass jeder Kanton selber entscheiden solle, ob er  eine Mehrwertabgabe brauche oder nicht.

Zu grosse Bauzonen reduzieren

Die UREK lässt sich vom Widerstand der grossen Kammer gegen ein  strengeres Raumplanungsgesetz aber nicht beeindrucken. Neben dem  Zwang zur Mehrwertabschöpfung hielt sie auch an den meisten anderen  Beschlüssen aus der ersten Beratung fest. So sollen die Kantone  überdimensionierte Bauzonen reduzieren müssen. Dies wird vom  Nationalrat abgelehnt.

Bei den Solaranlagen beschloss die UREK, dass es nur für  sorgfältig auf Dächern integrierte Solaranlagen in Bau- und  Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung braucht. Solaranlagen auf  Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler und nationaler Bedeutung  sollen weiterhin bewilligungspflichtig sein. Den Kantonen werde  dabei ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Wer macht die Büroarbeiten für den Hof?

    • Hauptsächlich der Mann:
      48.32%
    • Hauptsächlich die Frau:
      36.91%
    • Beide zusammen:
      5.37%
    • Ist nicht klar geregelt:
      9.4%

    Teilnehmer insgesamt: 298

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?