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Stallbau: Einspruchsfristen werden halbiert

In Frankreich hat die Regierung nach den Bauernprotesten weitere Zugeständnisse für die Landwirtschaft umgesetzt. Ab dem 1. September gelten für den Bau von bestimmten Wasserspeichern und Tierhaltungsanlagen neue Regelungen. 

AgE |

In Frankreich hat die Regierung administrative Hürden für den Bau von bestimmten Wasserspeichern und Tierhaltungsanlagen abgebaut. Für entsprechende Projekte, die von den gesetzlichen Regelungen zur Einstufung von Produktionsanlagen nach Umweltschutzkriterien (ICPE) betroffen sind, greifen ab dem 1. September mehrere Neuerungen.

So werden die Fristen für Einsprüche von Drittparteien von vier auf zwei Monate verkürzt. Ausserdem werden Gerichtsverfahren beschleunigt. Einzige Instanz wird künftig das Pariser Verwaltungsgericht sein, das seine diesbezüglichen Entscheidungen innerhalb von zehn Monaten treffen soll.

Auf Proteste reagiert

Mit den neuen Vorgaben setzt die französische Regierung weitere Zugeständnisse um, die im Zuge der Bauernproteste der vergangenen Monate gemacht worden waren. Ob und inwieweit in der Folge tatsächlich mehr Wasserspeicher in Betrieb genommen werden können, bleibt allerdings abzuwarten.

Bislang haben sich zahlreiche verwaltungsrechtliche Genehmigungen nicht als gerichtsfest erwiesen. Im vergangenen Oktober stoppte das Verwaltungsgericht von Poitiers die Planung von 15 Anlagen.

Wiederstand bleibt

Nicht nachgelassen hat auch der gesellschaftliche Widerstand. Zuletzt kam es im Département Puy de Dôme zu Protesten gegen den geplanten Bau von zwei Wasserspeichern. Nach Angaben der Präfektur waren etwa 4’000 Teilnehmer vor Ort, die Veranstalter sprachen von 6’500.

Die geplanten Wasserspeicher würden mit 14 Hektar beziehungsweise 18 Hektar Fläche zu den grössten Frankreichs gehören. Laut den Demonstranten drohen die Projekte die Wasserversorgung von mehr als 200’000 Personen und eines Naturschutzgebietes zu gefährden. 

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