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Stallbauten ausserhalb der Bauzone: SL will Daten erfassen

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) fordert vom Bundesrat eine Erfassung der landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzonen. Nationalrat Kurt Fluri, Präsident der SL, hat bereits eine Interpellation an den Bundesrat hinterlegt.

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Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) fordert vom Bundesrat eine Erfassung der landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzonen. Nationalrat Kurt Fluri, Präsident der SL, hat bereits eine Interpellation an den Bundesrat hinterlegt.

Nationalrat Kurt Fluri (FDP) und die SL fordern den Bundesrat auf, Grundlagen für eine verbindliche und einheitliche Erfassung landwirtschaftlicher Bauten ausserhalb der Bauzone zu schaffen, schreibt die SL in einer Mitteilung. Es soll ein Überblick zum Umfang, zum Zweck und zur räumlichen Lage der bewilligten Neubauten geschaffen werden.

Hunderte von Bewilligungen werden gemäss SL jährlich für Stallbauten erteilt. Diese Neubauten kommen teilweise in Schutzgebieten und auf wertvollen Kulturlandflächen zu liegen, heisst es weiter. "Niemand allerdings weiss, wie viele Bauten es sind und wie viel Fläche damit verloren geht", so die Stiftung.

"Die Schweiz kann ihre Tiere zur Milch- und Fleischproduktion schon lange nicht mehr selber ernähren", hält SL fest. Hohe Futtermittelimporte und vielfältige Umweltprobleme seien die Folge. Trotzdem würde laufend neue Ställe ganz oder teilweise ohne eigene Futterbasis bewilligt.

Oft würden Bewilligungen für Stallbauten erteilt, ohne Abwägung der ökologischen Auswirkungen oder des Verlustes an Kulturfläche. Dies widerspreche den Zielen der aktuellen Agrarpolitik und Raumplanung. Mit einheitlichem Zahlenmaterial könnten solche Entwicklungen frühzeitig erkennt und die Auswirkungen abgeschätzt werden, betont die Stiftung.

Nationalrat Kurt Fluri will mit seiner Interpellation den Bundesrat anfragen, ob dieser bereit sei, die Grundlagen für eine schweizweit verbindliche und einheitliche, detaillierte Erfassung landwirtschaftlicher Bauten ausserhalb der Bauzone zu schaffen, insbesondere zu deren Umfang, Zweck und räumliche Lage.

Das Thema Stallbau ausserhalb der Bauzone dürfte damit in der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes ein wichtiges Thema werden.

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