Immer wieder führen Aktivisten auf Bauernhöfen Aktionen durch. Diese werden in der Regel medienwirksam begleitet. Mehrere Bauernverbände haben ein Merkblatt veröffentlicht. Dieses soll Landwirtinnen und Landwirten helfen, solchen Fällen vorzubeugen oder beim Eintreffen ein solcher Situationen korrekt vorzugehen.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder durch «Stallbesetzungen» durch Tierrechtsorganisationen. Für die betroffenen Betriebe sind solche Aktionen sehr unangenehm. Denn in den überwiegenden Fällen halten diese Betriebe die gesetzlichen Tierschutzbestimmungen ein.
Mit dem Merkblatt «Verhalten bei Stallbesetzung durch Aktivisten» wollen der Schweizer Bauernverband, Suisseporcs, Gallosuisse, die Schweizer Milchproduzenten, Proviande und das Aviforum unterstützen, bei einem entsprechenden Vorfall korrekt vorzugehen.
Neben Tierschutzorganisationen gebe es zunehmend andere Gruppierungen, die mit unterschiedlichen Aktionen das Thema Tierschutz benutzen, um Aufmerksamkeit und Publizität für Eigeninteressen zu generieren. «Auch Unwissenheit von Personen, die mit Tierhaltung zu tun haben, kann zu einem falschen Verständnis von Tierschutz führen», heisst es im Merkblatt.
Das Merkblatt umfasst die Punkte Prävention, Massnahmen zum Selbstschutz
-> Hier könnt Ihr das Merkblatt downloaden
Prävention
- Gut sichtbares Anbringen von Erklärungen zum angewandten Tierhaltungssystem.
- Gut sichtbares Anbringen von allfälligen Labels.
- Das Durchführen von Tagen der offenen Stalltüren fördert in der Nachbarschaft die Akzeptanz, das Verständnis und den Goodwill.
- Keine Angriffsfläche bieten: Tierhaltung und Tierbestand sind korrekt, das Tierwohl ist jederzeit sichergestellt, im und um den Betrieb herrscht Ordnung.
- Schutz vor Krankheit bei Tier und Mensch: Hygienehinweis anbringen (Zutrittsverbot um Keimeinschleppung zu verhindern – insbesondere zu Zeiten von Schweinepest und Vogelgrippe wichtig).
- Merkblätter und Hilfestellungen der Produzentenorganisationen oder des Schweizerischen Bauernverbandes für den Krisenfall studieren und bereithalten.
Massnahmen zum Selbstschutz
- Eigenverantwortung wahrnehmen durch nachweisbares Einhalten der Tierschutzgesetzgebung (z.B. Kontrollen, Journale, eigene aktuelle Fotodokumentationen). Bei Krankheiten und Haltungsproblemen sofort reagieren und Beraterinnen oder einen Tierarzt beiziehen. Behandlungen und Verluste lückenlos dokumentieren. So kann die Sorgfaltspflicht der Tierhalterin, des Tierhalters gegenüber Kontrollinstanzen jederzeit bewiesen werden.
- Rechtsschutzversicherung prüfen bzw. abschliessen.
- Installation von Alarmanlagen, welche z.B. bei Stromunterbruch den Tierhalter sofort alarmieren.
- Unbekannten Personen gegenüber offen sein und das Gespräch suchen. Gleichzeitig den Hintergrund der Personen abklären. Falls zeitlich nicht möglich, Adresse verlangen und Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren.
Fremden nur unter Begleitung Zutritt gewähren
- Unerlaubtes Betreten der Gebäude durch Abschliessen oder andere geeignete Massnahmen verhindern resp. einschränken.
- Von unbekannten Personen, welche sich als Kontrolleure ausgeben, einen Ausweis verlangen und im Zweifelsfall den Ausweis bei der angegebenen Kontrollstelle / Behörde verifizieren lassen.
Massnahmen bei einer direkten Konfrontation
Das Interesse der Aktivisten kann eine Live-Übertragung mit möglichst vielen Bildern/Videos sein und die Medien wurden allenfalls sogar vor Ort eingeladen. Darum ist es möglichst zu verhindern, dass uneingeschränkt Fotos oder Videos gemacht werden vom Innern des Stalles oder Betriebes (unerlaubter Zutritt in Stall ist sowieso rechtswidrig). Also Aktivisten keinesfalls Zutritt gewähren.
- Gelassen reagieren, ruhig bleiben, keine Beschimpfung oder Drohungen. Lassen Sie sich nicht provozieren. Nie selbst Gewalt anwenden oder Sachbeschädigung verschulden.
- Betreten Personen unerlaubt ein Gebäude oder ein privates Gelände, sofort die Polizei 117 anrufen und Hausfriedensbruch melden. Polizei muss Einschreiten bei Stallbesetzungen: Verhinderung von Einschleppung von Seuchen, Hausfriedensbruch ist eine Straftat.
- Allfälligen Vertragspartner informieren (Geflügelproduktion)
- Bis zum Eintreffen der Polizei Distanz halten.
- Spuren sichern, Beweise sammeln, selbst filmen / fotografieren, Zeugen beiziehen.
- Wurden Stall / Gebäude ohne Erlaubnis betreten und/oder Fotos oder Videos aufgenommen, ist Anzeige gegen unbekannt wegen Hausfriedensbruch gemäss Art. 186 Strafgesetzbuch einzureichen.
- Unterstützung durch Berufsverbände oder kantonale Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Rechtliche Vertretung beiziehen, sich helfen lassen.
- Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Kantons und der Kontrollstelle für den Tierschutz.
- Alle Kontaktpersonen wie Bestandestierarzt, Vermarkter, Berater etc. informieren. Ordnungsgemässe Tierhaltung bestätigen lassen.
- Auskunft bei der Geschäftsstelle des Marken-/ Labelprogrammes einholen.
- Allenfalls bei bestehender Rechtsschutzversicherung um Hilfe ersuchen.
- Bei Rechtsfragen oder Gerichtsfällen: Agriexpert des Schweizer Bauernverbands (056 462 52 71)
Das Wichtigste bei Medienanfragen
Vor dem Interview
- Konkrete Fragen verlangen: Worum geht es? Hintergrund der Fragen?
- Entscheid: Bin ich der/die Richtige für die Fragestellung? (Ja / Nein)
- Entscheid: Wann und wie will ich antworten?
- Nehmen Sie vor dem Gespräch mit ihrer Produzentenorganisation Kontakt auf
- Nehmen Sie sich die Zeit zur Vorbereitung. Nutzen Sie Faktenblätter der eigenen Produzentenorganisation und die Informationen auf der Webseite des Schweizer Bauernverbandes.
- Bereiten Sie Antworten auf mögliche Fragen und Gegenargumente vor. Überlegen Sie sich, welche Fragen ein Kritiker stellen könnte und beantworten Sie diese vor dem Interview für sich schriftlich.
- Formulieren Sie eine positive Aussage zur Tierhaltung, die Sie am Anfang einer jeder Antwort wiederholen sollen (Kernbotschaft).
Während des Interviews
- Weichen Sie den Fragen nicht aus. Erklären Sie ihre Tierhaltung ruhig und kompetent. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten wollen, begründen Sie, warum. Medien sind Partner. Sie interessieren sich für uns und wir wollen von ihnen eine positive bzw. objektive Berichterstattung.
- Ich weiss, was ich sagen will (Kernbotschaften): Unbedingt vorbereiten
- Ich kenne die Zielgruppe: Zielgruppe sind nicht nur die Medienschaffenden, sondern genauso die Leser – also die Konsumentinnen und Konsumenten und die Fachleute.
- Ich setze überzeugende Beispiele ein, ich spreche von mir und meiner Situation.
- Ich zeige Verständnis für berechtigte Kritik und nehme diese ernst.
- Ich lasse mich nicht provozieren, wiederhole keine Vorwürfe, rechtfertige mich nicht, bleibe sachlich und präzis, positiv, freundlich und betroffen und antworte in kurzen Sätzen und vermeide Fachausdrücke.
Nach dem Interview
- Offerieren Sie dem Gesprächspartner die gewünschte Information nach entsprechenden Erkundigungen nachzuliefern – per Telefon oder E-Mail. Dies ist legitim und professionell.
- Lassen Sie sich Film- und Tonaufnahmen vor der Veröffentlichung immer zeigen. Verlangen Sie Zitate zum Gegenlesen, wenn möglich immer im Kontext. Das ist Ihr Recht.