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Ständerat will Hörnerfranken prüfen

 

Der Ständerat hat stillschweigend eine Motion zur Förderung von hörnertragenden Tieren an die zuständige Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Eingereicht hatte den Vorstoss SP-Ständerat Roberto Zanetti (SO). Der Bundesrat ist gegen den Beitrag.

 

Den Vorstoss «Hörnerfranken als Tierwohlbeitrag einführen» – der von 27 Ständerätinnen und Ständeräten mitunterzeichnet worden ist – begründet Zanetti damit, dass die damalige Initiative in Bevölkerung und Parlament auf eine breite grundsätzliche Zustimmung gestossen sei, jedoch der Einwand vorhanden war, dass eine solche Angelegenheit nicht in die Verfassung gehöre.

 

Auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe hätte wohl ein Ja resultiert, so Zanetti. Die Hornkuhinitiative stimmten am 25. November 2018 45,3 Prozent der Stimmbevölkerung zu. 6 Kantone hatten die Initiative angenommen.

 

Moderate Erhöhung des Zahlungsrahmen

 

Zanetti schreibt weiter, dass ein weiterer Einwand die Sorge betraf , dass ein allfälliger «Hörnerfranken» zu Lasten anderer Direktzahlungskategorien gegangen wäre. «Mit einer Regelung der Frage in der Direktzahlungsverordnung und der entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen kann diesen Haupteinwänden zur Hornkuhinitiative Rechnung getragen werden», hält er fest.

 

Unbestritten sei, dass die Haltung von behornten Tiere zusätzlichen Aufwand bedeute. Es erscheine deshalb folgerichtig, die Förderung des Tierwohles und den daraus resultierenden höheren Aufwand für die Tierhaltung mit einem bescheidenen Beitrag zu fördern respektive abzugelten.

 

Die Motion fordert, in der Direktzahlungsverordnung im Abschnitt Tierwohlbeiträge die Ausrichtung eines angemessenen, nach Tiergattung abgestuften Beitrages für die Belassung der Hörner bei hörnertragenden Tiergattungen einzufügen. Er stellt sich einen Beitrag für eine Kuh in der Grössenordnung von einem Franken pro Tier und Tag vor, sagte Zanetti gegenüber «Schweizer Bauer».

 

Bundesrat dagegen

 

Der Bundesrat will von der Motion nichts wissen. «Viele behornte Tiere werden angebunden gehalten und erhalten insbesondere während des Winterhalbjahrs nur ein Minimum an Bewegungsfreiheit. Eine finanzielle Unterstützung horntragender Tiere würde den Anreiz zum Wechsel von der Anbinde- auf die tierfreundlichere Laufstallhaltung mindern», schreibt die Landesregierung. 

 

Die Landesregierung verweist auf den Markt. Es bestehe ein Marktpotenzial für Erzeugnisse horntragender Tiere. Durch einen höheren Produktepreis könnten die betroffenen Betriebe unterstützt werden. «Weil der Bundesrat den <Hörnerfranken> ablehnt, ist es folgerichtig, dass er dem Parlament auch keine Erhöhung des Zahlungsrahmens Direktzahlungen unterbreitet,», hält der Bundesrat fest. Aus diesen Gründen lehnt er die Motion ab.

 

Die «Hörnerfranken»-Motion geht an die Ständeratskommission.

Kommentare (6)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Victor Brunner | 07.06.2021
    Ein völlig falscher Ansatz des SR. Die Hornkuhinitiative wurde von der Mehrheit des Volkes abgelehnt. Korrekt wäre, Abzug bei den Direktzahlungen bei Kuhhaltung ohne Hörner. Da die Bauern flächendeckend behaupten sie beachten das Tierwohl dürften nur wenige Bauern von der Massnahme betroffen sein!
  • vincent delley | 04.06.2021
    ...schaut mal das 2XNEIN PLAKAT an (falls ihr es noch nicht auswendig genug kennt):

    Hat die Kuh auf dem Ast Hörner auf?
  • Fehlender Praxisbezug | 04.06.2021
    Aus meiner Sicht dürfen behornte Tiere nur dann gefördert werden, wenn diese nicht angebunden sind. Denn in Anbindeställen Beiträge für "Tierwohl" zu bezahlen ist sehr befremdend...
  • Genetisch Hornlos | 03.06.2021
    Nein ist nein. So ist es in einer Demokratie!
    Aber die SP ist ja bekannt diese zu untergraben!
    Hoffentlich bleibt der BR bei seiner Meinung!
  • Bob Achter | 03.06.2021
    Haben die damminomol nichts besseres zu tun, als eine in einer Volksabstimmung abgelehnte Angelegenheit nochmals aufzugreifen?
  • Bio Bergpuur | 03.06.2021
    Mit der Abstimmung wurde such der Franken pro Tag abgelehnt.
    Es kann ja nicht sein nur weil ein Tier Hörner hat, dass es den mehr als doppelten BTS Beitrag erhält.
    Eine Entschädigung der Mehrkosten beim Bau für tierfreundliche Stallsysteme oder ein moderater Beitrag an RAUS/BTS wäre einleuchtend und eher zielführend

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