Im vergangenen Jahr waren das laut EU-Kommission rund 10’000 Tonnen. Die jetzige Erweiterung der Exportgenehmigung für Nebenerzeugnisse ist keine Überraschung. Bereits Ende Februar hatte Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig entsprechende Lebensmittelprotokolle in Peking unterzeichnet. Neben Schweinefleisch wurde auch das Veterinärprotokoll für den Export von Kuhmilchprodukten um die Warengruppe von Schaf- und Ziegenmilch erweitert.
Wichtiger Zusatzerlös
Der nun mögliche Export von essbaren Nebenerzeugnissen wie Füssen oder Rüsseln ist laut dem Wiener Agrarressort wichtig für die gesamte Branche, da diese Teile im Inland kaum einen Markt haben. In China erzielen sie jedoch als Delikatessen hohe Preise. Darauf müssen die deutschen Schweinefleischvermarkter seit einigen Jahren verzichten, da sie solche Produkte wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht mehr nach China und in andere asiatische Länder exportieren dürfen.
Die Freiheit von ASP und anderen Tierkrankheiten ist auch Voraussetzung für die österreichischen Exporte nach China. Auch dürfen das Fleisch und die Nebenerzeugnisse ausschliesslich von Schweinen stammen, die in dem Alpenland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden; dies muss mit einem Identitätsnachweis belegt werden. Für die Produktions- und Verarbeitungsbetriebe im Chinaexport gelten strenge Veterinär- und Hygienebestimmungen; sie müssen kontrolliert werden und zertifiziert sein.