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Stickoxide: Ausnahmeregelung möglich

 

Die Kantone können ab Anfang 2023 in Ausnahmefällen mildere Emissionsgrenzen für den Ausstoss von Stickoxiden festlegen. Voraussetzung ist, dass es an Chemikalien zu deren Reduktion mangelt. Der Bundesrat hat am Freitag die Luftreinhalte-Verordnung angepasst.

 

Hintergrund des Schritts ist der Ukraine-Krieg, wie die Landesregierung mitteilte. In dessen Folge könnte es zu einem Mangel an Chemikalien wie Ammoniak oder Harnstoff kommen. Zur Herstellung dieser Chemikalien werden Gas und Energie benötigt. Aufgrund der unsicheren Versorgungslage in Europa und in der Schweiz könnte es zu Lieferschwierigkeiten kommen.

 

Holzheizkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen oder Zementwerke benötigen diese Chemikalien zur Verminderung des Stickoxid-Ausstosses. Mit der Anpassung will der Bundesrat nach eigenen Angaben verhindern, dass die Kantone bei Lieferschwierigkeiten die Betriebseinstellung verfügen müssen.

 

Die Neuregelung sieht allerdings Hürden für höhere Emissionsbegrenzungen vor: So müssen die Betreiber gemäss Communiqué belegen, dass sie die notwendigen Chemikalien nicht mehr beziehen können.

 

Dann ist abzuklären, ob ein reduzierter Betrieb der Anlage in Betracht gezogen werden kann, um die Emissionsgrenzwerte dennoch einhalten zu können. Auch das Abstellen einer Anlage ist als Option zu prüfen. Erst wenn diese Lösungen nicht umsetzbar sind, können die Kantone höhere Emissionen zulassen.

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