Das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden gibt unter anderem vor, dass die Stickstoff- und die Phosphorverluste der Landwirtschaft bis im Jahr 2030 angemessen reduziert werden. Um den Einsatz der Nährstoffe national messen zu können, setzt der Bundesrat auf die sogenannte OSPAR-Bilanzierungsmethode.
Mit dieser Datengrundlage soll die Transparenz in der Nährstoffbewirtschaftung weiter erhöht werden.
Seit Jahrzehnten etabliert
Im Rahmen der Pa.Iv. 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» legt der Bundesrat fest, mit welcher Berechnungsmethode die Zielerreichung zur Reduktion von Nährstoffverlusten bis zum Jahr 2030 überprüft wird. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Berechnungsmethode aufgrund der nationalen Input/Output-Bilanz (sogenannte OSPAR-Methode) angewendet wird.
Die OSPAR-Methode dient der Berechnung von Nährstoffverlusten auf nationaler Ebene und erfolgt auf Basis verschiedener Datenquellen (Swiss-Impex, agristat, EZV, Agricura, Meteotest etc.). Sie ist seit Jahrzehnten etabliert und wurde von Agroscope transparent dokumentiert.
Neu: Mitteilungspflicht für Kraftfutter- und Düngerlieferungen
Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) verlangt für jeden Landwirtschaftsbetrieb als Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen den Nachweis einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz. Die Methode für diesen einzelbetrieblich zu erbringenden Nachweis ist die sogenannte «Suisse-Bilanz». Diese verfolgt einen agronomischen Ansatz: Sie bringt den Nährstoffanfall (resp. Nährstoffeinsatz) eines Betriebs ins Verhältnis zum Nährstoffbedarf aller Kulturen des Betriebs. Die Methodik ist in der «Wegleitung Suisse-Bilanz»[1] beschreiben.
Mit dem neuen LwG-Artikel 164a aus der Pa.Iv. 19.475 wird die bestehende Deklarationspflicht von Hof- und Recyclingdüngerlieferungen ausgeweitet: Ab dem 1.1.2024 gilt eine Mitteilungspflicht für Kraftfutter- und Düngerlieferungen. Durch diese Bestimmung werden insbesondere auch jene in die Pflicht genommen, die mit diesen Nährstoffen handeln. Nährstofflieferungen werden damit umfassender dokumentiert.
Meldung erfolgt durch Handel
Die Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen bringt gemäss Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine administrative Vereinfachung für Landwirtinnen und Landwirte, da sie durch den Handel erfolgt. Sie schafft die Voraussetzung für eine verlässlichere Datengrundlage und erhöht die Transparenz in der Nährstoffbewirtschaftung.
Die Mitteilungspflicht sei ein zentrales Element zur Stärkung der Suisse-Bilanz. «Sie erhöht deren die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit, da die Datengrundlage erweitert und die Vertrauenswürdigkeit der Daten bezüglich der Kraftfutter- und Düngerlieferungen substanziell verbessert wird», hält das BLW fest. Die Mitteilungspflicht unterstützt alle Massnahmen zur Reduktion der Nährstoffverluste, welche die Suisse-Bilanz oder weitere Rechnungsmodelle wie den Ammoniakrechner involvieren.
Für ÖLN Grundfutterlieferungen weiterhin deklarieren
Mit der Mitteilungspflicht werden erstmals Daten zu den Lieferungen von Nährstoffen innerhalb der Schweiz erfasst. Die Möglichkeit, Lieferungen an Landwirte resp. Nicht-Landwirte unterscheiden zu können, ermöglicht es, die innerlandwirtschaftlichen Nährstoffflüsse und –verluste noch besser abzugrenzen.
Aufgrund der Beschränkung der Mitteilungspflicht (gemäss LwG Art. 164a) auf ‘Kraftfutter’ (anstatt ‘Futtermittel’ allgemein) und Düngerlieferungen ist eine abschliessende regionale Bilanzierung nicht ohne zusätzliche Informationen möglich: Das Parlament hat im Bereich der Futtermittel die Grundfutterlieferungen (in welchen das Raufutter enthalten ist) von der Mitteilungspflicht ausgeklammert. Im ÖLN gilt für die Landwirte jedoch weiterhin, dass sie ihre Grundfutterlieferungen deklarieren müssen.
Verluste reduzieren
Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter tragen durch ökonomisches Verhalten direkt dazu bei, dass auch die Ökologie profitiert: Von den Nährstoffen, die auf ihrem Betrieb vorhanden sind, sollen möglichst wenig verloren gehen. «So leisten die Betriebe einen Beitrag, damit auf gesamtschweizerischer Ebene die Stickstoff- und Phosphorverluste reduziert werden, weil weniger Mineraldünger (oder auch Futtermittel) in die Schweiz importiert werden müssen. Der Effekt ist umso stärker, je mehr Betriebe effizient handeln», schreibt das BLW.
Dies kann modellhaft illustriert werden:
Indem z.B. ein Betrieb Abluftreinigungsanlagen in seinem Stall verwendet, um flüchtiges Ammoniak aus der Luft zu waschen, kann er dieses in die Gülle zurückführen. Dem Betrieb bleibt so mehr Stickstoff im Hofdünger zur Verfügung und er kann in gewissem Mass auf den Zukauf von Stickstoffdünger verzichten. In der Summe der Beiträge von Massnahmen auf Betriebsebene schlägt sich diese letztlich in der nationalen Bilanz nieder. Die Reduktionswirkung ist umso stärker, je mehr Betriebe Anstrengungen unternehmen, die Nährstoffe auf ihrem Betrieb möglichst effizient zu verwenden.
Die Landwirtschft soll wohl für alle gesellschftlichen Defizite verantwortlich gemacht werden.