Seit diesem Jahr müssen flüssige Hof- und Recyclingdünger grundsätzlich mittels emissionsmindernder Ausbringungstechnik, meist mit dem Schleppschlauch, ausgebracht werden. Dies beeinflusst laut dem Strickhof ZH auch die Nährstoffbilanz.
Der Schleppschlaucheinsatz wird in der Nährstoffbilanz mit einem Stickstoffabzug berücksichtigt. Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden.
Variante 1: «Pauschaldeklaration»
Es wird davon ausgegangen, dass die gesamte schleppschlauchpflichtige Fläche mindestens zwei Güllengaben pro Jahr erhält. Pro Hektare und Jahr werden dabei 6kg verfügbarer Stickstoff (Nverf) in der Bilanz abgezogen. Dazu ein praktisches Beispiel: Ein Betrieb hat 30ha schleppschlauchpflichtige Flächen und güllt die gesamte Fläche zwei Mal oder mehr. Dies ergibt 30ha × 6kg Nverf = 180kg Nverf, welche in der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Entsprechend stehen 180kg N weniger zur Verfügung. Diese Menge wird vom Nährstoffbedarf abgezogen. Die Fläche, welche für den jeweiligen Betrieb als schleppschlauchpflichtig gilt, kann auf dem Betriebsdatenblatt «Nährstoffbilanz» nachgeschaut werden.
Variante 2: flächenbezogener Abzug
Wenn nicht alle Flächen durchschnittlich zwei Mal begüllt werden, kann eine differenziertere Rechnung erstellt werden. Entsprechend ist der N-Abzug auch kleiner als bei der Pauschaldeklaration. Diese Variante ist bezüglich Aufzeichnung aufwendiger, denn bei einer Kontrolle muss die Fläche belegt werden können. Auch hierzu bringt der Strickhof ein Beispiel mit einem Betrieb mit 30ha schleppschlauchpflichtiger Fläche. Jedoch wird nur auf 20ha eine einmalige Güllengabe ausgebracht. Die restliche Fläche erhält keine Gülle. Folglich zählen diese 20ha auch nur zur Hälfte: 10ha × 6kg N = 60kg Nverf, welche in der Bilanz abgezogen werden.
Der Strickhof hat ein Excel-Datenblatt onlinegestellt, welches helfen kann. Man kann darin die Güllengaben erfassen und sieht gleich, wie viel N in der Bilanz abgezogen werden muss.
Aufgrund der Änderungen in der Suisse-Bilanz für das Jahr 2024 wird zudem allen Betrieben geraten, eine Planbilanz zu rechnen. Denn es gilt nicht nur, den Schleppschlauch zu berücksichtigen, auch der Fehlerbereich von 10 Prozent steht in der Bilanz nicht mehr zur Verfügung.
Da muss sich keiner verwundern wenn junge Bauernzu mehr Aufrufen als nur fades geschwätz.
Mit Namen oder so.
Das wird so nichts mit Bürokratieabbau.
Nennt endlich die Leute beim Namen!
Bauer Ivo ...der der immer noch 7Tage arbeitet
Das Ist Diktatur und volle Kontrolle von Oben über Alles !!
Demnächst müsst ihr noch Euer Bankbüchlein einschicken, wer noch eins hat.
Aber macht nur allen Mist mit.Bequem und nichts mehr studieren.