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Stickstoffaustrag mit Schleppschlauch abziehen

Wer mit dem Schleppschlauch güllt, muss dies in der Nährstoffbilanz speziell berücksichtigen. Es gibt zwei Varianten.

sum |

Seit diesem Jahr müssen flüssige Hof- und Recyclingdünger grundsätzlich mittels emissionsmindernder Ausbringungstechnik, meist mit dem Schleppschlauch, ausgebracht werden. Dies beeinflusst laut dem Strickhof ZH auch die Nährstoffbilanz.

Der Schleppschlaucheinsatz wird in der Nährstoffbilanz mit einem Stickstoffabzug berücksichtigt. Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden.

Variante 1: «Pauschaldeklaration»

Es wird davon ausgegangen, dass die gesamte schleppschlauchpflichtige Fläche mindestens zwei Güllengaben pro Jahr erhält. Pro Hektare und Jahr werden dabei 6kg verfügbarer Stickstoff (Nverf) in der Bilanz abgezogen. Dazu ein praktisches Beispiel: Ein Betrieb hat 30ha schleppschlauchpflichtige Flächen und güllt die gesamte Fläche zwei Mal oder mehr. Dies ergibt 30ha × 6kg Nverf = 180kg Nverf, welche in der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Entsprechend stehen 180kg N weniger zur Verfügung. Diese Menge wird vom Nährstoffbedarf abgezogen. Die Fläche, welche für den jeweiligen Betrieb als schleppschlauchpflichtig gilt, kann auf dem Betriebsdatenblatt «Nährstoffbilanz» nachgeschaut werden.

Variante 2: flächenbezogener Abzug

Wenn nicht alle Flächen durchschnittlich zwei Mal begüllt werden, kann eine differenziertere Rechnung erstellt werden. Entsprechend ist der N-Abzug auch kleiner als bei der Pauschaldeklaration. Diese Variante ist bezüglich Aufzeichnung aufwendiger, denn bei einer Kontrolle muss die Fläche belegt werden können. Auch hierzu bringt der Strickhof ein Beispiel mit einem Betrieb mit 30ha schleppschlauchpflichtiger Fläche. Jedoch wird nur auf 20ha eine einmalige Güllengabe ausgebracht. Die restliche Fläche erhält keine Gülle. Folglich zählen diese 20ha auch nur zur Hälfte: 10ha × 6kg N = 60kg Nverf, welche in der Bilanz abgezogen werden.

Der Strickhof hat ein Excel-Datenblatt onlinegestellt, welches helfen kann. Man kann darin die Güllengaben erfassen und sieht gleich, wie viel N in der Bilanz abgezogen werden muss.

Aufgrund der Änderungen in der Suisse-Bilanz für das Jahr 2024 wird zudem allen Betrieben geraten, eine Planbilanz zu rechnen. Denn es gilt nicht nur, den Schleppschlauch zu berücksichtigen, auch der Fehlerbereich von 10 Prozent steht in der Bilanz nicht mehr zur Verfügung. 

-> Hier könnt Ihr das Excel-Datenblatt runterladen

Kommentare (11)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Joggeli | 20.03.2024
    Erst der Zwang, dann die Sinnlose Investition, und zum Schluss den absolut Mikrominimalen Nutzen noch zur Strafe machen. Das gibt's nicht einmal in der Diktatur!
  • Schluep Urs | 15.03.2024
    Es ist einfach unglaublich, wie immer mehr Vorschriften und Bestimmungen uns Bauern das Leben schwer macht. Wieder mehr Bürokratie und Auszeichnungspflicht. Wieder etwas mehr, wo wir einen Fehler machen könnten und uns dann der Finger aufgehalten wird. Langsam macht es keinen Spass mehr.
  • Buechibärger | 15.03.2024
    Das generiert Arbeit für unsere Ämter und Kontrolleure. Ich erwarte von unseren gewählten Politikern ihre Versprechen einzuhalten und die ganze Bürokratie endlich runter zu fahren und nicht immer das Gegenteil.
  • Realist | 13.03.2024
    Das ist eine völlig sinnlose Vorschrift. Sollte mit dem Schleppschlauch weniger Stickstoff verloren gehen gibt es auch mehr Ertrag. Somit ist der Kreislauf wieder ausgeglichen. Es gibt keinen erklärbaren Grund warum man hier jede Erbse zählen muss. Das hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Es ist nur eine Kontrolleuren- und Sesselfurzerbeschäftigung. Sie wollen sich ihre gut bezahlten Arbeitsplätze sichern.
  • Güller | 13.03.2024
    Na und? ich schleppte den Schlauch ( 100 m) 50 Jahre lang, ohne Traktor, mit bestem Resultat!
  • Thurgauner | 13.03.2024
    In tänikon haben sie nach jahren mit versuchen keinen mehrertrag feststellen können mit schleppschauch! Und jetzt müssen wir noch 3 kg N in der bilanz abziehen?? Das aber gibt sicher eine ettrasgseinbusse! Wahnsinn diese leute!
  • Bruno | 13.03.2024
    Aprilscherz im März
  • Hpz | 13.03.2024
    Erst mal zolligkofen 10 Jahre schliessen dann werden weniger Agrarexperten ausgebildet die sich Arbeit zuschanzen ohne grosse Leistung.
    Da muss sich keiner verwundern wenn junge Bauernzu mehr Aufrufen als nur fades geschwätz.
  • Ivo | 13.03.2024
    Ich möchte jetzt mal wissen wer das beschlossen hat.
    Mit Namen oder so.
    Das wird so nichts mit Bürokratieabbau.

    Nennt endlich die Leute beim Namen!

    Bauer Ivo ...der der immer noch 7Tage arbeitet
  • Werni | 13.03.2024
    Wer mit dem Schleppschlauch güllt.... tönt so freiwillig......
    • Bergbauer | 13.03.2024
      He Leute, wers bis Heute noch nicht kapiert hat.

      Das Ist Diktatur und volle Kontrolle von Oben über Alles !!

      Demnächst müsst ihr noch Euer Bankbüchlein einschicken, wer noch eins hat.

      Aber macht nur allen Mist mit.Bequem und nichts mehr studieren.
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