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Stierkampf-Zoff wegen Stiernamen

 

Die Bürgermeisterin von Gijón, Ana González Rodríguez, hat das Ende der Stierkämpfe in der nordspanischen Stadt bekanntgegeben – mit Argumenten, die für Aufsehen und Kritik sorgen.

 

Sie hatte am Mittwochabend mitgeteilt, überhaupt keine Lizenzen mehr für die traditionsreichen «Corridas» zu vergeben, nachdem bei der jüngsten Veranstaltung zwei Stiere mit den Namen «Feminist» und «Nigerianer» getötet worden seien.

 

Frauen- und Fremdenfeindlichkeit

 

Damit sei Frauen- und Fremdenfeindlichkeit geäussert worden. «Eine Stadt, die an Integration und an die Gleichheit von Männern und Frauen glaubt, kann so etwas nicht zulassen», betonte die Sozialistin González Rodríguez. Zumal es in Spanien ohnehin immer mehr Stimmen gegen den Stierkampf gebe.

 

Die Kritik liess nicht lange auf sich warten. Die grösste Oppositionsfraktion im spanischen Nationalparlament in Madrid, die konservative Volkspartei PP, kündigte gerichtliche Schritte und eine Unterschriftensammlung gegen die kommunale Massnahme an. Das Verbot stelle eine «ideologische Bevormundung» und «eine Einschränkung der Freiheit der Bürger von Gijón» dar, hiess es.

 

Nationales Kulturgut

 

Auch die Zeitung «El Mundo» ging hart mit González Rodríguez ins Gericht: Ihr «inakzeptabler Übergriff» werde Gijón grossen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Schaden zufügen, hiess es in einem Leitartikel. Der berühmte Stierkämpfer El Juli kritisierte die Massnahme am Donnerstag als «absurd» und «eine Schande». «Lasst den Stierkampf in Ruhe! Verwickelt ihn nicht in politische und ideologische Angelegenheiten», forderte der 38-Jährige. Politiker des linken Spektrums und Persönlichkeiten anderer Bereiche lobten dagegen den Vorstoss der 58-Jährigen.

 

Inwieweit man Stierkämpfe in Spanien untersagen oder beschränken kann, ist umstritten – auch wenn die «Corridas» vor allem unter den Jüngeren immer mehr an Attraktivität verlieren. Nachdem Dutzende Gemeinden und Regionen im ganzen Land Verbote verabschiedet hatten, urteilte das Verfassungsgericht in Madrid 2016, dass nur der Staat über eine Abschaffung solcher Veranstaltungen entscheiden könne – weil der Stierkampf 2013 zum nationalen Kulturgut erklärt worden sei.

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