In Frankreich haben die am sogenannten Schinkenkartell beteiligten Unternehmen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Sie konnten zwar keine Freisprüche erreichen, beim Pariser Berufungsgericht aber eine signifikante Kürzung der Geldbussen erwirken.
Ursprünglich hatte die Wettbewerbsbehörde Strafen in einer Gesamthöhe von 93,0 Mio. Euro (89,6 Mio. Fr.) verhängt. Tatsächlich gezahlt werden müssen nun insgesamt etwa 39,0 Mio. Euro (37,6 Mio. Fr.). Vor allem die Einzelhandelsgruppe «Les Mousquetaires» profitiert: ihre Geldbusse wurde kräftig von vormals 31,8 Mio. Euro (30,6 Mio. Fr.) auf 5,6 Mio. Euro (5,4 Mio. Fr.) verringert.
Spürbar besser kommt auch die Genossenschaft Cooperl weg, die statt 35,5 Mio. Euro (34,2 Mio. Fr.) noch 13 Mio. Euro (12,5 Mio. Fr.) zahlen muss. Vergleichsweise gering fallen die Unterschiede beim Lebensmittelhersteller Fleury Michon aus, dessen Strafe um 1,9 Mio. Euro auf 12,9 Mio. Euro (12,4 Mio. Fr.) gekürzt wurde.
Das Schinkenkartell war im Juli 2020 aufgedeckt worden. Die widerrechtlichen Absprachen betrafen sowohl den vorgelagerten Bereich, also die Einkaufskonditionen bei den Schlachthöfen, wie auch die Verkäufe an den Detailhandel. Die betroffenen Unternehmen hatten sich den Wettbewerbshütern zufolge abgesprochen, um ihre Rohstoffe billig bei den Schlachtunternehmen einzukaufen, und sich ausserdem auf Preise bei der Vermarktung ihrer Produkte verständigt.