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Strafsteuer für Brachflächen

In Rumäniens Landwirtschaft könnten brachliegende Ackerflächen bald mit einer Strafsteuer belegt werden, während es für bewirtschaftete Felder Steuervergünstigungen geben soll.

 

 

In Rumäniens Landwirtschaft könnten brachliegende Ackerflächen bald mit einer Strafsteuer belegt werden, während es für bewirtschaftete Felder Steuervergünstigungen geben soll.

Das sieht jedenfalls ein Verordnungsentwurf des Bukarester Finanzministeriums vor, das damit einen Diskussionsbeitrag zur „Neuen Agrarpolitik“ leisten will.

Hintergrund ist das Regierungsprogramm des neuen rumänischen Ministerpräsidenten Mihai Tudose, das der Landwirtschaft und der Entwicklung der Dörfer höchste politische Priorität einräumt. Die Landund Agrarwirtschaft soll demnach künftig der Motor des Wirtschaftswachstums des Landes sein und der Landbevölkerung Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.

Gemäss den Plänen des Finanzministeriums sollen bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen von lokalen Grund- und Bodensteuern befreit werden. Flächen, die zwei aufeinanderfolgende Jahre brachliegen, sollen dagegen mit einer Strafabgabe von 100 Lei/ha (25 Fr.) belastet werden.

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