Ein im Kanton Zürich wohnhafter Mann soll ausländischen Honig als Schweizer Bienenhonig verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat gegen den knapp über 30-jährigen Deutschen ein Strafverfahren eröffnet. Sie wirft ihm vor, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben.
Nebst angeblichem Schweizer Honig hat der Mann den hiesigen Imkern auch Schweizer Bienenvölker - sogenannte Kunstschwärme - zum Kauf angeboten. Auch diese stammten jedoch nicht aus der Schweiz. Die zuständige Staatsanwältin bestätigte am Donnerstag einen Bericht der Zeitung «Der Landbote».
Handel im Mai 2012 entdeckt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Falschdeklaration und Verletzung von Einfuhrbestimmungen vor. Diese Vergehen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Der Handel mit den Kunstschwärmen flog Anfang Mai 2012 auf. Damals beschlagnahmten Grenzwächter im Rafzerfeld mehrere Imker, die illegal Kunstschwärme in die Schweiz schmuggeln wollten. Der Händler hatte den Imkern die Schwärme zuvor auf deutschem Gebiet übergeben.
Völker vernichtet
Weitere Abklärungen ergaben, dass sich noch andere Imker auf den Handel eingelassen hatten. Laut der Staatsanwältin wurden Dutzende von Bienenvölkern beschlagnahmt, die vermutlich aus Sizilien stammen. Die Insekten wurden aus Angst vor Krankheitserregern und Parasiten vernichtet.
In einer Liegenschaft in Rheinau ZH stellte die Kantonspolizei Zürich zudem kistenweise Honig sicher. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Deutsche den Honig aus dem Ausland importiert und dann als Schweizer Bienenhonig verkauft hat. Dieser Nachweis ist gemäss Staatsanwältin allerdings nicht einfach zu erbringen.