Die Streifenfrässaat wird infolge der AP14-17 in der ganzen Schweiz beitragsberechtigt. Mit der OekoSem hat die Firma Altaus in Ersigen BE seit Jahren eine Streifenfräse im Programm. Die Maschine erfülle sämtliche Anforderungen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Weisungen zur Direktzahlungsverordnung AP14-17 veröffentlicht. Eine der darin enthaltenen Neuerungen bedeutet, dass die Streifenfrässaat nicht mehr nur in einzelnen Kantonen sondern auf nationaler Ebene mit Beiträgen zur schonenden Bodenbearbeitung gefördert wird.
Die Streifenfräse OekoSem-4 von Althaus entspricht in sämtlichen Details den Anforderungen der AP14-17, schreibt die Firma aus Ersigen BE in einer Pressemitteilung.
Mehr als die Hälfte bleibt bedeckt
Im Abstand von jeweils 75 cm erstellt die Streifenfräse ein Saatbeet in Reihen von 35 cm Breite. Über die Hälfte des mit Pflanzenresten der Vorkultur bedeckten Bodens werde dabei also nicht bearbeitet. Diese Bearbeitungsweise entspricht den neuen Richtlinien der AP14-17 und ist somit beitragsberechtigt, schreibt Althaus.
In der Version mit 3 Meter Arbeitsbreite sei die robust gebaute Maschine für Traktorleistungen bis 250 PS ausgelegt.