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Kastrierte Schweine: Streit um Kosten

 

In Frankreich wird weiter um die Übernahme der mit kastrierten Ebern verbundenen Mehrkosten gestritten.

 

 Auf der Produzentenseite haben nun die ersten Akteure offenbar genug von der Hängepartie: Die in der Vereinigung „AOP Porc Grand Ouest“ zusammengeschlossenen Organisationen der Schweineproduzenten kündigten an, ab dieser Woche auf Grundlage der Notierung vom Marché du Porc Breton einen Aufschlag von 6,94 Rappen (7 Cent) pro Kilogramm Schlachtgewicht für den zusätzlichen Aufwand zu verlangen.

 

Laut der Vereinigung, die einen Grossteil der französischen Schweineerzeugung vertritt, basiert der Betrag auf einem monatelangen Austausch mit den Schlachtunternehmen. Wenn diese nicht einverstanden seien, stehe es ihnen frei, sich am Markt anderweitig zu versorgen. Sollten die Zusatzkosten zu hoch sein, so könne man auch unkastrierte Eber liefern.

 

Seit Monaten Diskussionen 

 

Mit ihrem Aufschlag positioniert sich die Vereinigung in der seit Monaten anhaltenden Diskussion deutlich unter dem Fachverband der Schweinehalter (FNP), der 13,5 Rappen (13,7 Cent) pro kg für angemessen hält und für seine Kalkulation einen Futterpreis von 237 Franken (240 Euro) pro Tonne zugrunde gelegt hatte.

 

Schon im Mai waren diese Verbandsangaben zufolge allerdings auf 386 Franken (390 Euro)/t gestiegen. Abzuwarten bleibt nun, wie die Schlachtunternehmen reagieren werden. Der Branchenverband Culture Viande wies daraufhin, dass AOP Porc Grand Ouest nicht berechtigt sei, einseitig einen Aufschlag festzulegen.

 

Keine gemeinsamen Dialoge geführt

 

Culture Viande hat nach eigenem Bekunden mit der Produzentenvereinigung keinerlei Dialog geführt. Die Branchenvertreter halten somit offenbar an ihrer Position fest, den Schweinehaltern nur den Aufwand für die Betäubungsmittel und den zusätzlichen Arbeitseinsatz zu entlohnen.

 

Sie stellen dafür seit Dezember einen Aufschlag von 1,98 Rappen (2 Cent) pro Kilo in Aussicht. In Frankreich war die betäubungslose Ferkelkastration zu Jahresbeginn verboten worden. Schon damals war deutlich geworden, dass das Thema innerhalb der Wertschöpfungskette zu Kontroversen führen wird.

 

Während die Produzentenseite vor zusätzlichen Belastungen für die Sauenhalter gewarnt hatte, hatten die Verarbeiter Probleme mit dem Eberfleisch geltend gemacht. Die Regierung war derweil davon ausgegangen, dass die Erzeuger ihre Mehrkosten problemlos weitergeben können, da entsprechende Verträge mit Produktionskostenindikatoren Voraussetzung für die Kastration sind. 

 

 

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