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Strengere Vorschriften wegen Erdmandelgras

Das Erdmandelgras breitet sich aus. Die Zuckerrübenernte beinhaltet durch den überbetrieblichen Maschineneinsatz ein grosses Risiko für die Verschleppung der Erdmandeln. Nun werden die Vorschriften verschärft.

Susanne Meier |

 

 

Das Erdmandelgras breitet sich aus. Die Zuckerrübenernte beinhaltet durch den überbetrieblichen Maschineneinsatz ein grosses Risiko für die Verschleppung der Erdmandeln. Nun werden die Vorschriften verschärft.

Die Branchenvereinbarung für 2016 brachte den Zuckerrübenpflanzern nicht nur Anpassungen beim Richtpreis und bei den Qualitätszahlungen. Sie beinhaltet auch einen neuen Passus, wonach Rüben aus Parzellen mit Erdmandelgras nicht mehr geerntet werden sollen. Falls dennoch gerodet werde, seien befallene Flächen der Ernteorganisation vorgängig zu melden, im Feld zu kennzeichnen und am Schluss zu ernten, so der Wortlaut der Branchenvereinbarung.

Aus dem Gemüsebau

Die Maschinen müssten anschliessend gereinigt werden, und betreffend Sanierung der Parzellen sei mit der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenbau (SFZ) Kontakt aufzunehmen.  Laut Vereinbarungstext prüft die Interprofession Zucker bei Bedarf  für die nächsten Jahre verschärfte Massnahmen.

Erdmandelgras ist vor allem in Gemüseanbaugebieten ein Problem. «Betroffen sind beispielsweise Bauern im Rheintal, in der Gegend rund um   Langenthal BE und im Berner Seeland sowie in einzelnen Gemeinden im Kanton ZH», zählt Samuel Jenni von der SFZ auf. «Ausgehend von den Gemüseparzellen, hat sich das Erdmandelgras in den  90er-Jahren massiv ausgebreitet, die Erdmandeln wurden aus Unkenntnis mit Erde und Maschinen auch in andere Kulturen verschleppt. Mittlerweile sind die Produzenten sensibilisiert.» 

Nicht mehr auszurotten

Das Risiko, dass Erdmandeln in den Rübenanbaugebieten verschleppt werden, ist allerdings nach wie vor besonders  hoch, weil beim Roden Erde von Feld zu Feld transportiert wird. «Wir müssen die Verbreitung des Unkrauts stoppen», betont Jenni deshalb, «rückgängig machen kann man die Verseuchung einer Parzelle nicht mehr. Das Erdmandelgras lässt sich weder mit Herbiziden noch mit Kulturmassnahmen vollständig ausrotten.» 

Die SFZ ruft die Pflanzer auf, sich bei Befall der Parzellen zu melden. Auch sollen – wie in der Branchenvereinbarung für 2016 vorgeschrieben – befallene Parzellen am Schluss der Kampagne gerodet werden, wenn die Maschinen danach gründlich gewaschen werden können. Derzeit erarbeitet die SFZ zudem eine Informationskampagne, die sich, per Newsletter oder per Merkblatt, speziell an die Lohnunternehmer richten soll. 

Versuch bei Ricoter

Die Schweizer Zucker AG, genauer die Erdaufbereitungsfirma Ricoter, untersucht derweil in einem Versuch, ob Erdmandeln die Hitze von rund 60°C bei der Erdeaufbereitung überleben. «Nach Literaturangaben werden sie abgetötet», hofft Jenni, «Ist dem tatsächlich so, kann zumindest bei  Ricoter jedes Risiko für eine Kontamination von Blumen- und Rübenwascherde ausgeschlossen werden.»

Quotenkürzung droht

Trotzdem warnt Jenni: «Nun müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, dass  sich das Erdmandelgras nicht weiterverbreitet. Sonst kann es sein, dass den Pflanzern mit massivem Erdmandelgrasbefall die Quoten gekürzt werden. »

 

Kombinierte Bekämpfung

Die Bekämpfung des Erdmandelgrases ist aufwendig. Wichtig ist, die Ausbreitung zu stoppen. Falls das Erdmandelgras in einer Parzelle auftritt, sollte die Knöllchenbildung verhindert werden. Einzelne Pflanzen werden samt den Knöllchen bis zur Pflugsohle ausgegraben und im Kehricht entsorgt. Für die Bekämpfung grösserer Befallsherde ist eine Kombination folgender Massnahmen angezeigt: wiederholte oberflächliche Bodenbearbeitung  vor der Knöllchenbildung, Einarbeitung von Dual Gold vor der Saat (nur in Mais und Sonnenblumen erlaubt, im Mais nur mit Sonderbewilligung) und der Anbau einer bodendeckenden Kultur.  sum

 

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