Der Dachverband der Schweizer Imker Apisuisse bezeichnet es als unverständlich, dass einzelne Kantone und andere Kreise politischen Druck gegen das Streptomycin-Verbot machen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte Anfang Februar den Einsatz des Mittels gegen Feuerbrand verboten.
Der BLW-Entscheid sei längst überfällig gewesen, umso unverständlicher sei es, dass einzelne Kantone und interessierte Kreise massiv politischen Druck gegen das Verbot machten, heisst es in einer Medienmitteilung von Apisuisse. Der dauerhafte Einsatz eines Antibiotikums in der freien Natur sei keine nachhaltige und gar eine potenziell gefährliche Lösung, heisst es weiter.
Obstbauern im süddeutschen Raum oder die Biobauern würden zeigen, dass es auch ohne auf die Bäume gespritzte Antibiotika funktioniere. Der Verband vertraut deshalb darauf, dass das BLW an seinem Entscheid festhält. Streptomycin ist ein Antibiotikum, welches auf die offenen Blüten der Obstbäume gespritzt wird. Von dort wird es von den Bienen mit dem Nektar aufgenommen und in den Bienenstock getragen, wo es in den Honig gelangen kann.
Am 10. Februar entschied das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), dass es im Jahr 2016 Pflanzenschutzmittel mit dem Antibiotikum Streptomycin als Wirkstoff zur Bekämpfung der Bakterienkrankheit Feuerbrand im Kernobstbau nicht mehr zulässt. Das BLW setzt damit die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes um, wonach die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln nur als Ergänzung und als letztes Mittel zu den vorrangigen, präventiven Massnahmen