Der Bundesrat will beim bevorstehenden Stromnetzausbau keine einzelne Technologie bevorzugen. Diese Stossrichtung erscheine aus heutiger Sicht aus verschiedenen Gründen nicht sachgerecht, schreibt er in einer am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort.
Im Rahmen der Neuausrichtung seiner Energiepolitik sieht der Bundesrat Massnahmen vor, mit welchen die Verfahren zum Bau oder Umbau der Stromnetze beschleunigt werden können. Diese sollen aber unabhängig von der eingesetzten Technologie - Freileitung oder Erdverkabelung - zur Anwendung kommen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erarbeitet dazu bis im Frühjahr 2013 eine «Strategie Stromnetze», welche klare Rahmenbedingungen für den Aus- und Umbau der Stromnetze schaffen soll.
Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) und Ständerat Jean-René Fournier (CVP/VS) fordern in zwei unterschiedlichen Motionen, dass für bodenverlegte Leitungsprojekte ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht wird. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Ablehnung der Motionen.
Hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Kosten, die ebenfalls in beiden Motionen thematisiert werden, hält der Bundesrat fest, dass bereits im geltenden Recht die Betriebs- und Kapitalkosten als an Endverbraucher überwälzbare Netzkosten gelten.
Beim Um- und Ausbau des Übertragungsnetzes erfolge die Überwälzung der Kosten auf nationaler Ebene, bei Verteilnetzen dagegen auf regionaler Ebene, teilte der Bundesrat mit.