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Stromübertragung: Zustand schlechter als angenommen

Der Zustand des Stromübertragungsnetzes in der Schweiz ist laut der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid schlechter als bisher angenommen. Daher müssten in den nächsten fünf bis zehn Jahren für rund 25 Prozent des Swissgrid-Netzes Sofortmassnahmen ergriffen werden, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Mittwoch mitteilte.

sda |

Parallel zu den Sofortmassnahmen müssten auch Plangenehmigungsverfahren gestartet werden. Es sei daher mit einer Vervielfachung der Anzahl der Projekte zu rechnen.

Übertragungsnetz ausbauen

Denn neben der Instandhaltung müsse das Übertragungsnetz auch dringend ausgebaut werden, teilte das BFE mit. Um den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betrieb des Schweizer Stromsystems zu gewährleisten, müssten bestehende sowie in Zukunft drohende Engpässe beseitigt werden. Hinzu komme schliesslich der sich aus der Energiestrategie 2050 ergebende sukzessive Wechsel von zentralen auf dezentrale Produktionskapazitäten.

Mit dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze gelten seit 2019 neue Bedingungen für den rascheren Ausbau der Stromnetze. Die Bewilligungsverfahren konnten damit «nicht wesentlich» beschleunigt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Viele Leitungsprojekte im Übertragungsnetz von Swissgrid bräuchten auch gegenwärtig noch rund 15 Jahre bis zur Realisierung.

Massnahmen zur Beschleunigung prüfen

Der Bundesrat beauftragte daher an seiner Sitzung das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren vertieft zu prüfen und bis Ende März 2024 eine Vorlage mit nötigen Anpassungen auf der Gesetzes- und bis Ende November 2024 auf der Verordnungsstufe vorzulegen.

Dazu gehören laut BFE beispielsweise die Optimierung der bundesinternen Verfahrens- und Bereinigungsprozesse bei Projekten im Sachplan Übertragungsleitungen, gesetzliche Vorgaben zur Technologiewahl zwischen Freileitung oder Kabel, der Verzicht auf ein Sachplanverfahren für den Ersatz oder die Sanierung bestehender Leitungen auf bestehenden Trassees oder der Verzicht auf eine Plangenehmigung für Niederspannungsverteilnetze in Bauzonen.

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