Die Zuckerproduktion in der Schweiz wird mit gesetzlichen Massnahmen gestützt. Der Nationalrat hat eine Vorlage, die einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne sowie finanzielle Beiträge an Rübenbauern bis 2026 im Gesetz verankert, für die Schlussabstimmung bereit gemacht.
Zuletzt war noch offen, ob nicht nur die Einzelkulturbeiträge, sondern auch der Mindestgrenzschutz bis 2026 befristet sein soll. Der Nationalrat schloss sich in diesem Punkt nun dem Ständerat an.
Die Befristung mache angesichts der Entwicklung im Zuckermarkt Sinn, sagte Kilian Baumann (Grüne/BE) namens der Kommission. «Es gilt, noch anzumerken, dass eine Minderheit der Kommission die parlamentarische Initiative weiterhin kritisch betrachtet», sagte Baumann. Die Minderheit sei gegen einen fixen Zollsatz im Gesetz, sie würde eine flexiblere Lösung bevorzugen. «Die Minderheit ist auch weiterhin der Meinung, dass fixe Unterstützungsbeiträge pro Hektare nicht auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden sollten; es würde hier eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen landwirtschaftlichen Kulturen entstehen», führte er aus.
Den Zollschutz und die Einzelkulturbeiträge gibt es bereits. Sie sind auf Verordnungsstufe geregelt und gelten bis Ende Jahr. Über die Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben-Kulturen sind sich die Räte einig. Bezahlt werden wie heute und bis 2026 2100 Franken pro Hektare und Jahr, die Bestimmung ist aber neu gesetzlich verankert. Für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Rüben gibt es – ebenfalls bis 2026 – zusätzlich 200 Franken pro Hektare und Jahr.
Beim Mindestgrenzschutz stimmte der Nationalrat im Mai gegen eine Befristung. Der Ständerat beschloss jedoch eine Befristung bis 2026. Der Nationalrat hat sich nun der kleinen Kammer angeschlossen.
Vorstoss von Bourgeois
Angestossen hatte das vom Parlament gutgeheissene Gesetzesprojekt der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzt den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und macht den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant. Zudem machen Krankheiten den Pflanzen der Rüben zu schaffen.
Daher erhöhte der Bundesrat per Anfang 2019 den Beitrag pro Hektare Zuckerrüben um 300 auf 2100 Franken und legte den Mindestgrenzschutz für Zucker bei 70 Franken pro Tonne fest. Er wollte damals der Zuckerwirtschaft drei Jahre Zeit geben, um sich für die neuen Bedingungen zu wappnen. Die Massnahmen laufen im September 2021 aus.