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Südtirol: Erstmals einen Wolf geschossen

Der Wolf wurde auf einer Alp bei Mals, ganz nahe an der Schweizer Grenze, legal geschossen. Ein Rekurs gegen die Abschussverfügung wurde zuvor vom Gericht abgewiesen. In diesem Sommer wurden über 30 Tiere gerissen – trotz Herdenschutzmassnahmen.

Der männliche, rund 45 Kilo schwere Wolf wurde am 12. August kurz nach Mitternacht auf 2’800 Metern über Meer erlegt. «Der Wolf war in einer Kälbergruppe im oberen Vinschgau aufgespürt worden», sagte der Südtiroler Landesforstdirektor Günther Unterthiner.

31 Tiere gerissen

Das Raubtier hat in diesem Jahr zahlreiche Risse zu verantworten. Im Zeitraum zwischen Mai und Juli dieses Jahres wurden gemäss einer Mitteilung der autonomen Provinz Südtirol auf einer Alp im Obervinschgau 31 Risse von Weidetieren verzeichnet. Sie wurden von der Forstbehörde als Wolfsangriffe bestätigt und dokumentiert. Bereits im vergangenen Jahr wurden in derselben Gegend 42 Risse verzeichnet.

Die betroffenen Alpen wurden als Weideschutzgebiete ausgewiesen. Die Eigentümer haben zusätzliche Herdenschutzmassnahmen ergriffen. Sie blieben jedoch wirkungslos. «Der Wolf ist in Südtirol zunehmend zur Bedrohung für die traditionelle Alpwirtschaft und teilweise auch für die öffentliche Sicherheit geworden», sagte Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Rekurs von Tierschützer abgewiesen

Sowohl die  Wildbeobachtungsstelle  des Landes als auch das  Institut für Umweltschutz und Forschung  haben sich für den Abschuss von zwei Wölfen ausgesprochen.  Am 30. Juli genehmigte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau.

Gegen die Abschussverordnung reichten Tierschutzorganisationen Rekurs ein. Die Verordnung der Abschuss wurde deshalb sistiert. Vor wenigen Tagen entschied aber das Verwaltungsgericht in Bozen, dass die Abschussverordnung aufrecht bleibt und der Eilantrag der Tierschutzorganisationen abgewiesen wird, wie nachrichten.at berichtet.  

Die Europäische Union hatte den Schutzstatus des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» herabgestuft, die entsprechende Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie trat am 14. Juli in Kraft

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