Die Suisse-Bilanz der Bauernbetriebe für Dünger und Futter wird an die effektiven Verhältnisse angepasst. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat mit 37 zu 3 Stimmen einer entsprechenden Motion zugestimmt. Standort, Ertragspotential der Kulturen und Futterverbrauch müssen demnach besser berücksichtigt werden. Der Toleranzbereich wird gestrichen.
Der Nationalrat hat dazu eine Motion der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) in der Herbstsession 2021 mit 170 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die WAK-S hatte den Vorstoss mit dem Absenkpfad für Dünger und Nährstoffe begründet. Den Absenkpfad schreibt die Vorlage zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden für die Umwelt neu vor - das Parlament hat sie im vergangenen Frühjahr verabschiedet. Nun hat auch die kleine Kammer mit 37 zu 3 Stimmen der Motion zugestimmt.
An effektiven Verhältnisse anpassen
Der Bundesrat wird beauftragt, parallel zur Umsetzung des Absenkpfades Nährstoffe und hinsichtlich der vom Bundesrat vorgesehenen Einführung der Offenlegungspflicht der Futtermittel- und Düngerlieferungen im Rahmen der Agrarpolitik die Suisse-Bilanz und deren Grundlagen an die effektiven Verhältnisse anzupassen. Dabei soll die Praxis einbezogen werden. In der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen müssen unter anderem der Standort, das Ertragspotential der Kulturen und der Futterverzehr besser berücksichtigt und an die Realität in der Praxis angepasst werden.
Uneinig waren sich die Räte wegen des Toleranzbereichs. Der Ständerat wollte zuerst den zehnprozentigen Toleranzbereich belassen. «Angesichts dessen, dass die Messungen in den letzten Jahren viel genauer wurden, beantragt die Kommission, die von der Motion des Ständerates geforderte Beibehaltung des 10-prozentigen Toleranzbereichs aus dem Text zu streichen», teilte die nationalrätliche Wirtschaftskommission Ende August 2021 mit. Die Prüfung soll ergebnisoffen gemacht werden können. In den Augen der Kommission ist der Toleranzbereich heute möglicherweise gar nicht mehr nötig.
Die Suisse-Bilanz ist ein zentrales Element der Direktzahlungsverordnung. Die Suisse-Bilanz dient der Beurteilung, ob ein ausgeglichener Nährstoffhaushalt besteht. Dabei werden die Felderträge, dem Tierbestand und den zugeführten Düngemittel gegenüber gestellt. Mittels einer Nährstoffbilanz muss aufgezeigt werden, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird.
Bundesrat dagegen
Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen handeln. Der Übertrag von Nährstoffen auf das Folgejahr respektive Angabe von Lagerbeständen in der Bilanz sei nicht nötig. «Eine Deklaration würde den administrativen Aufwand erhöhen und eine Kontrolle wäre nur mit grossem Aufwand möglich», so der Bundesrat.
Begründung der ständerätlichen Wirtschaftskommission
- Deutlich längere Vegetationsperioden, grundsätzlich gute bis sehr gute klimatische Bedingungen und grosse Fortschritte in der Sortenzucht führen dazu, dass das Ertragspotential im Acker- und Futterbau in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.
- In der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen werden diese Veränderungen zu wenig berücksichtigt. Gerade im Futterbau und insbesondere bei Mais ergibt sich eine zunehmende Lücke zwischen Praxis und Vorgaben. Es ist darum nötig, dass die Grundlagen zur Düngung generell auf Praxisbetrieben überprüft werden. Dabei müssen auch Qualitätsanforderungen mit einbezogen werden wie z. B. neue Anforderungen an den Proteingehalt bei Brotgetreide.
- In der Suisse-Bilanz ist die Möglichkeit zu schaffen, dass höhere Erträge – unter Berücksichtigung des Standortpotentials – besser und einfacher als heute berücksichtigt werden können. Zwar können höhere Erträge bereits heute in der Suisse-Bilanz geltend gemacht werden. Wenn aber wegen Trockenheit oder z. B. Krankheits- oder Schädlingsbefall, das für diesen Standort anvisierte Ertragsniveau nicht erreicht wird, müssen empfindliche Direktzahlungskürzungen in Kauf genommen werden. Das ist kontraproduktiv, weil die Betriebe in Zukunft dazu angehalten sind, deutlich weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Somit tragen sie ein erheblich höheres Produktionsrisiko und müssen Mindererträge in Kauf nehmen.
- Möglichkeiten zur Abgrenzung von Lagerveränderungen sind zu prüfen. Wenn nicht jedes Jahr die exakt gleiche Fläche einer Kultur für die Futterproduktion für die Tiere zur Verfügung steht, zum Beispiel beim Mais, kann dies zu erheblichen Verwerfungen in der Suisse-Bilanz führen, da die angebaute Kultur und deren Ertrag in jedem Fall im Produktionsjahr als verbraucht gilt. Ein höheres Lager Ende Jahr kann heute nicht abgegrenzt werden.
Vladimir laesst Gruessen.