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Suisse Garantie: Anpassung bei Grenzzonen

Die am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Swissness-Verordnung betrifft auch die Dachmarke Suisse Garantie. Der Vorstand von Agro-Marketing Suisse (AMS) will die Anforderungen an die Herkunft der Rohstoffe beibehalten und damit strenger sein als die Swissness-Regelung. Bei den Grenzzonen kommt es zu Anpassungen.

blu/lid |

 

 

Die am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Swissness-Verordnung betrifft auch die Dachmarke Suisse Garantie. Der Vorstand von Agro-Marketing Suisse (AMS) will die Anforderungen an die Herkunft der Rohstoffe beibehalten und damit strenger sein als die Swissness-Regelung. Bei den Grenzzonen kommt es zu Anpassungen.

Suisse Garantie übernimmt bezüglich der Grenzzonen ab 1. Januar 2017 die Regelung der Swissness-Verordnung und harmonisiert die Vorschriften, wie Agro-Marketing Suisse (AMS) mitteilt. Damit dürfen Lebensmittel, die aus der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Freizone Genf sowie von Flächen in der Grenzzone, die seit Anfang 2014 ununterbrochen von Schweizer Betrieben bewirtschaftet wurden, mit der Garantiemarke gekennzeichnet werden.

Pragmatische Lösung

Es handle sich um eine moderate Suisse-Garantie-Anpassung mit dem Vorteil, dass einheitlich definiert werde, woher die Rohstoffe stammen dürften, heisst es in der Mitteilung weiter. Eine Differenzierung zur Swissness würde nach Ansicht der AMS Verwirrung stiften. Nicht zugelassen werden zudem abweichende Lösungen in den Branchen-Reglementen. Damit soll Rechtsungleichheit vermieden werden.

AMS-Präsident Urs Schneider betonte gegenüber dem LID: „In den entscheidenden Fragen hat die AMS pragmatische und praxisgerechte Lösungen gefunden. Mit der in der Swissness verankerten Lösung, mindestens seit dem 1. Januar 2014 bewirtschaftete Flächen zu berücksichtigen, wird den historisch gewachsenen Strukturen entlang der Grenze Rechnung getragen und gewährleistet, dass keine neuen Flächen dazukommen. Zudem ist der Entscheid kompatibel mit dem Zollrecht.“

 

Gemüseproduzenten wollen strengere Regeln

Immer mehr Suisse-Garantie-Gemüse stammt aus dem Ausland. Deshalb haben die Delegierten des Verbandes Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) im Frühling 2015 eine strengere Swissness-Regeln beschlossen. In Antrag 1 der GVZ wird vom VSGP verlangt, bei der Trägerorganisation Agro Marketing Suisse AMS eine Reglementsänderung zu beantragen. Mit der Garantiemarke „Suisse Garantie“ dürfte dann nur noch Gemüse ausgezeichnet werden, welches in der Schweiz sowie in den Zollanschlussgebieten angebaut wird (Schweiz und Liechtenstein sowie Büsingen und Campione d‘Italia). Hier lesen Sie mehr

 

 

10-Kilometer-Grenzzone

Schweizer Bauern, die im Ausland Flächen bewirtschaften, dürfen die dort angebauten Kulturen zollfrei einführen, wenn das Land nicht weiter als 10 km von der Grenze entfernt ist. Möglich machen dies bilaterale Abkommen mit den Nachbarländern. Grund für die Grenzzonen-Regelung: Viele Bauernbetriebe in Grenznähe bewirtschaften seit Generationen landwirtschaftliche Nutzflächen im Ausland. Für solche Flächen entrichtet der Bund Direktzahlungen, wenn sie seit Mai 1984 ununterbrochen von Schweizer Bauern bewirtschaftet werden. mw

 

Anteil an Schweizer Rohstoffen wird nicht gesenkt

In Bezug auf den Anteil Schweizer Rohstoffe in einem mit Suisse Garantie gekennzeichneten Produkt kommt es zu keinen Änderungen. Die AMS wolle hier die Vorschriften bewusst nicht aufweichen und halte an den im Vergleich zur Swissness-Regelung strengeren Vorgaben fest, heisst es in der Mitteilung.

Für nicht zusammengesetzte Produkte wird weiterhin 100 Prozent Schweizer Herkunft gelten, für zusammengesetzte Produkte mindestens 90 Prozent. Die Swissness-Regelung geht mit 80 Prozent und Ausnahmeregelungen weniger weit. 

Suisse Garantie bleibe eine Marke, die einen sehr hohen Anteil an Schweizer Rohstoffen enthalte, schreibt die AMS. Zudem erfordert das Verwenden der Marke den ökologischen Leistungsnachweis und ein strenges Kontrollsystem. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist untersagt. Diese Regelungen sind gleich streng für alle Produktgruppen, welche über ein Suisse Garantie Branchenreglement verfügen.

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