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«Suisse Garantie»-Werbung: Labelinhaberin droht Coop

Nach der Ausstrahlung der Sendung SRF Espresso, die die Verwendung der Marke «Suisse Garantie» für das als «Rindhackfleisch, Schweiz» beworbene Hackfleisch von Coop thematisierte, hat Agro-Marketing Suisse (AMS) reagiert. AMS droht mit Sanktionen.

mgt/agz/clu |

Laut einem Bericht des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» soll Coop in einer Aktionswoche Rindshackfleisch mit der Herkunftsangabe «Schweiz» beworben haben, obwohl das Fleisch tatsächlich aus Österreich und Deutschland stammte.

Das Produkt wurde mit einem Rabatt von 41 Prozent und dem Suisse-Garantie-Label beworben, obwohl das Fleisch nur in der Schweiz verarbeitet und verpackt worden sei. Eine Coop-Kundin habe das Fleisch in zwei Filialen in der Zentralschweiz als «schweizerisch» deklariert gesehen, und auch SRF-Mitarbeitende hätten es in zwei Zürcher Filialen entdeckt, schreibt das Konsumentenmagazin in seinem Beitrag vom vergangenen Montag.

Keine «geringfügige Unachtsamkeit»

Die Swissness-Gesetzgebung schreibt vor, dass Tiere, deren Fleisch als «schweizerisch» deklariert werde, den überwiegenden Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben müssen. Während die Verpackung im Fall der Coop-Aktion den gesetzlichen Anforderungen entspreche, sei die Auslobung als Schweizer Fleisch in der Werbung und am Kühlregal fragwürdig.

Besonders kritisch sei die Nutzung des Suisse-Garantie-Labels, das laut Agro-Marketing Suisse (AMS), der Organisation, die das Label verwaltet, ausschliesslich für Fleisch verwendet werden dürfe, das zu 100 Prozent aus der Schweiz stamme. In einer nur veröffentlichten Stellungnahme lässt AMS sie verlauten, das man dies nicht als eine geringfügige Unachtsamkeit oder einen vorübergehenden Lieferengpass abtun könnte. 

Herkunft auf Verpackungen korrekt deklariert

Aus diesem Grund wurde in einem Schreiben diese Vorgehensweise verurteilt und von Coop eine Stellungnahme zu diesem Vorfall sowie zu der damit verbundenen Werbung angefordert. Und weiter schreibt AMS-Präsident Michel Darbellay : «Basierend auf den Beweisen, die wir zusammentragen und sorgfältig prüfen werden, wird AMS über die nächsten Schritte entscheiden. Gemäss unseren Informationen wurde die Herkunft auf den Verpackungen korrekt deklariert, und die Verpackungen ausländischer Herkunft waren nicht mit der Marke Suisse Garantie versehen.» 

Laut der Organisation werde es sehr begrüsst, wenn der Handel die Marke Suisse Garantie verstärkt in seine Sortimente integriere, jedoch unter strikter Einhaltung der Suisse Garantie Anforderungen. Bei Nichtkonformitäten würden nach eingehender Prüfung nun Sanktionen gegen die Lizenznehmer verhängt.

Die AMS

Die AMS Agro-Marketing Suisse ist die Vereinigung der landwirtschaftlichen Branchenorganisationen der Schweiz. Sie verhilft nach eignen Angaben Grundnahrungsmitteln aus der Schweiz zu einem professionellen Marktauftritt und fördert so die Sympathie für einheimische Produkte. Die AMS ist als Verein organisiert.

Das sagt Coop

Coop hat vor der Stellungnahme seitens AMS gegenüber SRF schriftlich mitgeteilt, dass Aktionen mit längerer Vorlaufzeit geplant würden und man aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Schweizer Fleisch auf Ware aus dem Ausland habe, ausweichen müssen. Die fehlerhafte Deklaration im Aktionsmagazin und bei den Ladenwerbemitteln sei bedauerlicherweise nicht korrigiert worden. Coop gab gegenüber SRF keine Antwort auf die Frage, warum die Filialen nicht angewiesen wurden, die falschen Aktionsschilder an den Kühlregalen zu entfernen.

Coop-Sprecher Kevin Blättler verweist auf Anfrage von «20min.ch» auf die lange Planung bei Aktionen. «In diesem Fall mussten wir aufgrund der nicht ausreichenden Verfügbarkeit kurzfristig auf Rindshackfleisch aus Österreich und Deutschland ausweichen», sagt Blättler. Coop bedauere, dass die Auslobung im Aktionsmagazin und bei den Ladewerbemitteln nicht korrigiert worden sei. «Wir werden die internen Abläufe entsprechend prüfen und die Kontrollmechanismen verstärken», so Blättler gegenüber dem Onlineportal.

 

Kommentare (2)

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  • Recht = Recht | 06.09.2024
    Die Herkunftsbezeichnung funktioniert so wie immer. Beim Weinhändler im Wallis waren die Richter auch nicht zimperlich. Hoffen wir doch, dass dieser Fall ähnlich ausgehen wird.
    (so wie "die Chline wärde gfrässe, die Grosse wärde .........." )

    Die Zeit wird es zeigen
  • Schwiizerbuur | 30.08.2024
    Aber bimna h1 veal 1500 fränkli wella zahla, alles schlunkis
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