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SVP sagt Nein zum Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative

mgt/har |

 

Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative fordert den kompletten Ausstieg aus fossilen Energien – und zwar ohne vorher zu wissen, wie Erdöl und Gas künftig zu ersetzen sind, so heisst es in einer Mitteilung der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Ein solcher Entscheid hätte verheerende Folgen für unser Land – insbesondere in der aktuellen Energiekrise. Die Fehler der Energiestrategie 2050 dürfen sich auf keinen Fall wiederholen. Die SVP-Fraktion lehnt an ihrer Sitzung in Lugano TI den indirekten Gegenvorschlag einstimmig ab.

 

Der Gegenvorschlag sieht vor, das Ziel Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 gesetzlich zu verankern. Erreicht werden soll dieses Ziel mit dem vollständigen Ausstieg aus fossilen Energien – und zwar ohne zu wissen, ob überhaupt je genügend alternative Energie, insbesondere Strom, zur Verfügung sein wird, bemängelt die SVP in dem Schreiben.

 

Einen Marschhalt bei der Energiewende

 

Die SVP lehnt den indirekten Gegenvorschlag ab und entscheidet einstimmig, in der Herbstsession die Abtraktandierung der Vorlage zu beantragen. Bevor nicht klar ist, wie die fossilen Energien kostengünstig, sicher und unabhängig ersetzt werden können, darf ein solcher Ausstieg nicht entschieden werden, so die Meinung der SVP. Die SVP-Fraktion appelliert zudem an den Ständerat, in der Herbstsession bei der Gletscherinitiative, respektive beim indirekten Gegenvorschlag, mindestens einen Marschhalt zu beschliessen.

 

Ernährungssicherheit soll gefördert werden

 

Besorgniserregend findet die Partei auch die Lage bei der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Lebensmitteln. Aktuell liegt der Selbstversorgungsgrad des Landes, so die SVP in ihrer Mitteilung, nur noch knapp über 50 %. Im Klartext hiesse das: Wenn es hart auf hart kommt, hat nur noch jeder oder jede Zweite Essen auf dem Teller.

 

Jetzt Weichen stellen beim Status S

 

Gleichzeitig ginge die masslose Zuwanderung weiter – allein in diesem Jahr könnten über 200'000 Menschen zusätzlich ins Land kommen. Eine Ursache dafür sei die grosszügige Aufnahme der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine mit Status S. Die SVP fordert vom Bund, Lösungen auszuarbeiten, wie dieser Status S wieder aufzuheben ist. Denn gemäss Asylgesetz haben die Ukrainerinnen und Ukrainer nach 5 Jahren in der Schweiz automatisch Anrecht auf die Aufenthaltsbewilligung B und könnten hierbleiben. Weil der Krieg in der Ukraine noch lange dauern kann, müssten die Weichen jetzt gestellt werden. Auch sei laut SVP zu regeln, wie die Schweiz mit Ukrainern umgeht, die aus Nachbarländern der Ukraine in die Schweiz einreisen. Gleichzeitig verschärfe sich bei den übrigen Asylbewerbern die Lage – seit Monaten verzeichnen die Grenzbehörden steigende Zahlen an Asyl-Migranten vor allem auch aus Nordafrika.

 

Forderung einer ausserordentlichen Session

 

Da sowohl die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln als auch die Regelung des Status S dringend sind, beantragt die SVP in der Herbstsession eine ausserordentliche Session zur Behandlung nachfolgender Vorstösse:

 

  • Abhängigkeiten vom Ausland reduzieren (NR: 22.3576 Mo. Fraktion V / SR: 22.3606 Mo. Salzmann)
  • Dringliche Massnahmen zur Sicherstellung einer besseren Selbstversorgung der Schweiz durch Steigerung der Inlandproduktion (NR: 22.3577 Mo. Fraktion V / SR: 22.3568 Mo. Chiesa)
  • Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit erhöhen und nicht senken (NR: 22.3579 Mo. Fraktion V / SR: 22.3609 Mo. Knecht)
  • Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen (NR: 22.3578 Mo. Fraktion V / SR: 22.3567 Mo. Chiesa)
  • Regelmässige und dynamische geographische Überprüfung und Anpassung des Status S (NR: 22.3513 Mo. Fraktion V / SR: 22.3516 Mo. Stark)
  • Kein Status S für Personen aus Drittstaaten (NR: 22.3514 Mo. Fraktion V / SR: 22.3518 Mo. Knecht)
  • Reguläres Asylverfahren statt Schutzstatus S für Menschen aus der West-, der Zentral- und der Nord-Ukraine (NR: 22.3512 Mo. Fraktion V / SR: 22.3517 Mo. Chiesa)

 

  

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