78 Mal hat das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) im vergangenen Jahr bei Unternehmen einschreiten müssen, weil diese importierte Produkte missbräuchlich mit der Marke Schweiz ausgezeichnet hatten. Ein Strafverfahren war aber in keinem Fall nötig.
Für das IGE ist die Bilanz für 2018 positiv. Die betroffenen Unternehmen hätten sich auf die Intervention hin kooperativ gezeigt und die verlangten Anpassungen vorgenommen, schrieb das Institut am Dienstag. Im Vorjahr waren noch 86 Abmahnungen nötig gewesen.
Einschneidende Massnahmen nicht nötig
Einschneidende Massnahmen gegen Unternehmen waren bisher nicht nötig. Darunter versteht das IGE Waren am Zoll anzuhalten, Zivilklagen oder eine strafrechtliche Verfolgung. Das IGE setzt nach seinen Worten auf konstruktive und pragmatische Lösungen, um Swissness vor Missbrauch zu schützen. Ein Hersteller zum Beispiel, der Verpackungen missbräuchlich mit dem Schweizerkreuz versehen hatte, musste sich zwar verpflichten, dies per sofort zu ändern. Den Restbestand durfte er aber noch verkaufen.
Nach seinen Möglichkeiten geht das IGE auch im Ausland gegen den Missbrauch der Marke Schweiz vor. In Indien waren letztes Jahr 85 Interventionen wegen neu als «schweizerisch» angemeldeter Marken nötig. Das Institut spricht dann entweder direkt bei den Betroffenen vor oder es informiert Branchenverbände über den Verstoss.
Dialog mit China trägt Früchte
In China wiederum ist der Kampf gegen den Missbrauch der Marke Schweiz im nationalen Recht verankert. Das chinesische Markenamt weise missbräuchliche Anmeldungen mit Schweizerkreuzen oder dem Wort «Swiss» als Markenbestandteil konsequent zurück, schreibt das IGE.
Auf Grund der neuen Praxis musste das IGE in China in noch 34 Fällen eingreifen; 2017 waren es 69. Dank gesetzlicher Grundlagen können in China zudem Produkte, die missbräuchlich als schweizerisch bezeichnet werden, eingezogen und vernichtet werden. Der bilaterale Dialog mit China trage nachweislich Früchte, schrieb das IGE.
Insgesamt ging das IGE im Ausland 246 Mal wegen Missbräuchen von Swissness gegen Unternehmen vor. Jeweils einzelne Verstösse gab es auch in den Nachbarländern Frankreich und Deutschland sowie in Grossbritannien. Die neuen Regeln zum Schutz der «Marke Schweiz» sind seit 1. Januar 2017 in Kraft.
«Schweizerisch» kann mehr Geld bringen
Für als schweizerisch bezeichnete Produkte kann laut IGE mehr Geld verlangt werden als für vergleichbare Waren von ausserhalb. Dieser Mehrwert könne bei landwirtschaftlichen Naturprodukten bis zu 20 Prozent und bei Luxusgütern bis zu 50 Prozent des Verkaufspreises ausmachen, so das IGE.
Werde ein Produkt unberechtigt als schweizerisch gekennzeichnet, schade dies der Glaubwürdigkeit und dem Image, begründet das Institut das Vorgehen gegen Missbräuche. Das Gesetz legt fest, wie viel «Schweiz» drin sein muss, damit «Schweiz» draufstehen darf.