Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) begrüssen die Verordnungen zur Swissness in den wesentlichen Punkten. Gefordert wird eine rasche Umsetzung.
Nachdem das Parlament die "Swissness"-Gesetzgebung am 21. Juni 2013 verabschiedet habe, gebe es keinen Grund, mit der Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen nochmals mehr als 2 Jahre zuzuwarten und darüber hinaus noch eine weitere Übergangszeit von 2 Jahren für das Inverkehrbringen zu gewähren, teilen die Schweizer Milchproduzenten (SMP) mit.
Mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2016 bleibe allen Herstellern genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen. Wichtig sei, dass die Vorgabe des Parlaments, wonach bei Milch und Milchprodukten 100 Prozent Schweizer Herkunft verlangt wird, in den Ausführungsbestimmungen nicht verwässert werde.
Bezüglich den Freizonen Genf und St. Gingolph verlangen die SMP, dass diese analog dem Fürstentum Lichtenstein ebenfalls ganz zur Swissness-Zone gerechnet werden.