Die Landwirtschaft in Schaffhausen ist von den Ausführungsbestimmungen zur «Swissness»-Vorlage stark betroffen. Die Regierung fordert vom Bundesrat eine grosszügigere Regelung. Auch für Produkte, die von Schweizer Landwirten im Grenzland erzeugt wurden, soll «Herkunft Schweiz» gelten.
Der Bundesrat schlägt in seinem Verordnungsentwurf vor, dass nur Produkte schweizerisch sind, die auf Flächen im Ausland wachsen, welche seit mindestens 1984 von einem Schweizer Landwirt bewirtschaftet werden, wie der Regierungsrat am Dienstag mitteilte.
Schaffhausen verlangt dagegen, dass die von Schweizer Landwirten per 1. Januar 2014 bewirtschafteten Grenzlandflächen weiterhin als schweizerische landwirtschaftliche Nutzfläche gelten. Aktuell bewirtschaften rund 37 Prozent der direktzahlungsberechtigten Betriebe aus dem Kanton Schaffhausen Flächen auf deutschem Staatsgebiet.
Betriebe, die in den letzten Jahren im Ausland gewachsen sind, sollen eine Besitzstandsgarantie erhalten, wie es in der Mitteilung heisst. Der Regierungsrat verlangt, dass für diese Flächen dem Rechtsgleichheitsgebot Rechnung getragen wird und die gleichen Regeln gelten sollen wie für die Zollanschlussgebiete Büsingen, die zone franche bei Genf und das Fürstentum Liechtenstein.