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Swissness: Ständerat-Kommission will zurück zur Bundesratsversion

Beim Markenschutzgesetz zeichnet sich ein Seilziehen zwischen den Räten ab. Der Nationalrat hatte die Vorschläge des Bundesrates stark abgeändert. Die Rechtskommission des Ständerates empfiehlt nun dem Ständerat, die Änderungen rückgängig zu machen.

sda |

 

 

Beim Markenschutzgesetz zeichnet sich ein Seilziehen zwischen den Räten ab. Der Nationalrat hatte die Vorschläge des Bundesrates stark abgeändert. Die Rechtskommission des Ständerates empfiehlt nun dem Ständerat, die Änderungen rückgängig zu machen.

Die Ständeratskommission hat die Swissness-Vorlage zu Ende beraten und einstimmig gutgeheissen, wie sie am Dienstag mitteilte. Im Wesentlichen folgte sie dabei den Vorschlägen des Bundesrates. Bei der Swissness-Vorlage geht es um die Frage, wie viel Schweizerisches in einem Produkt sein muss, damit «Schweiz» darauf stehen darf.

Neue Unterscheidungen

Über die wichtigsten Punkte der Vorlage hatte die Kommission schon an ihrer letzten Sitzung entschieden. So möchte die Kommission wie der Bundesrat, dass ein verarbeitetes Naturprodukt wie etwa Schinken oder Fruchtsaft als Schweizer Produkt beworben werden kann, wenn mindestens 80 Prozent der verarbeiteten Rohstoffe aus der Schweiz stammen und das Produkt in der Schweiz seine wesentlichen Eigenschaften erhalten hat.

Der Nationalrat hatte eine Regelung speziell für Lebensmittel beschlossen und zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten unterschieden. Für stark verarbeitete Produkte würde ein Mindestanteil Schweizer Rohstoffe von 60 Prozent gelten, für schwach verarbeitete ein Anteil von 80 Prozent. Die Abgrenzung zwischen «stark» und «schwach» müsste der Bundesrat auf Basis der Zolltarife vornehmen.

Debatte verschoben

Die Ständeratskommission ist nun auch bei weiteren Punkten zur Bundesratsversion zurückgekehrt, etwa bei den Angaben zur Forschung. Nach dem Willen der Kommission sollen solche Angaben auch bei Naturprodukten nur dann verwendet werden dürfen, wenn die Forschung vollumfänglich am angegebenen Ort stattfindet. Der Nationalrat hatte dies nur für andere Produkte verlangen wollen.

Der Ständerat hätte sich eigentlich im Juni mit der Vorlage befassen wollen. Weil die Kommission die Vorlage noch nicht zu Ende beraten hatte, musste die Debatte aber verschoben werden. Schon die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte sich lange mit der Vorlage befasst.

Sowohl die verarbeitende Lebensmittelindustrie als auch die Landwirtschaft formulierten Wünsche, etliche wurden berücksichtigt. Dass die Ständeratskommission anders entschieden hat, stösst in der Nahrungsmittelbranche auf Kritik.

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