Die Rechtskommission des Ständerates bleibt dabei: Sie empfiehlt der kleinen Kammer, die Swissness-Vorlage zum Schutz der Marke «Schweiz» anzunehmen und dabei in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat zu folgen.
Sie erachte die Vorlage als praxistauglichen Kompromiss, welcher zu einer glaubwürdigen und starken Marke «Schweiz» beitrage, teilte die Kommission am Donnerstag mit.
80-Prozent-Regel für Lebensmittel
Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession mit der Swissness-Vorlage befasst, aber noch nichts entschieden. Angesichts der zahlreichen Einzelanträge wies er die Vorlage an die Kommission zurück. Diese hat die Anträge nun geprüft - und die meisten abgelehnt.
Lebensmittel sollen demnach nur dann als schweizerisch gelten, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Der Nationalrat will zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten unterscheiden. Für stark verarbeitete Produkte würde ein Mindestanteil Schweizer Rohstoffe von 60 Prozent gelten, für schwach verarbeitete ein Anteil von 80 Prozent.
Tisch als industrielles Produkt
Davon hält die Ständeratskommission aber nichts. Hingegen ist sie damit einverstanden, den Geltungsbereich der Regelung auf Lebensmittel zu beschränken. Der Bundesrat möchte sämtliche verarbeiteten Naturprodukte erfassen.
Gemäss der Version des Bundesrates wäre etwa ein Holztisch inbegriffen und würde damit dann als schweizerisch gelten, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Nach dem Willen der Ständeratskommission würde der Tisch dagegen unter die industriellen Produkte fallen.
Selbstversorgungsgrad berücksichtigen
Solche Produkte sollen dann als schweizerisch gelten, wenn 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Mit dieser Regelung für industrielle Produkte ist die Mehrheit der Ständeratskommission einverstanden. Der Rat wird aber über Anträge für andere Schwellenwerte entscheiden müssen.
In einigen Punkten schlägt die Ständeratskommission zudem kompliziertere Regeln vor als der Bundesrat. So beantragt sie, im Gesetzestext ausdrücklich festzuhalten, dass bei der Berechnung des Rohstoffgewichts bei Lebensmitteln alle Rohstoffe angerechnet werden müssen, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 50 Prozent beträgt.
Marke Schweiz schützen
Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 49,9 Prozent beträgt, sollen nur zur Hälfte angerechnet werden müssen. Und Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad weniger als 20 Prozent beträgt, sollen von der Berechnung ausgenommen werden können.
Der Ständerat befasst sich in der Wintersession wieder mit der Swissness-Vorlage. Deren Ziel ist es, die Marke «Schweiz» besser zu schützen. Produkte, die das Schweizer Kreuz schmückt, können bis zu 20 Prozent teurer verkauft werden. Der Bundesrat und das Parlament möchten verhindern, dass die Marke an Wert verliert.