Die SVP Landwirtschafts- kommission vertritt gemäss einer Mitteilung klar die Auffassung, dass nur Produkte mit dem Schweizer Gütesiegel ausgezeichnet werden dürften, bei denen einwandfrei deklariert werde, dass die in der Schweiz produzierten Rohstoffe mit mindestens 80% im Endprodukt enthalten seien.
«Alles andere wäre eine grobe Täuschung der Konsumenten», heisst es wörtlich. Ausnahmen seien nur zu bewilligen, wenn ein Produkt nicht oder nur in ungenügender Menge in der Schweiz angebaut werden könnte. Damit würden für die Auszeichnung mit dem Schweizer Kreuz klare Verhältnisse geschaffen. Die Marke Schweiz werde gestärkt und trage auch in Zukunft zu einer Qualitätssicherung auf hohem Niveau bei.
Der Bundesrat hat für die «Swissness»-Vorlage folgendes Ziel festgelegt: Sie soll die Grundlage dafür schaffen, dass der Mehrwert des Labels «Schweiz» – das Zugpferd in der Werbung für und beim Verkauf von Schweizer Produkten und Dienstleistungen – nachhaltig gesichert ist und langfristig erhalten bleibt. Dieses Ziel impliziert eine Verstärkung des Schutzes der Herkunfts-angabe «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im Inland und mit Blick auf die Rechtsdurchsetzung im Ausland.
Im Moment befindet sich die Swissness-Vorlage in der Rechtskommission des Nationalrats.