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Synthetische Pestizide: Frage der Definition

sda |

 

Die Pestizidinitiative will laut Text den Gebrauch von synthetischen Pestiziden in der Landwirtschaft, aber auch bei Gewerbetrieben und in Städten und Gemeinden untersagen. Was unter den Begriff «synthetische Pestizide» fällt, müsste bei einem Ja aber noch definiert werden.

 

«Synthetische Pestizide weisen chemische Zusammensetzungen auf, die in der Natur nicht existieren», schreibt das Komitee, das die Pestizidinitiative lanciert hat. Diese Pestizide würden im Vergleich mit sämtlichen Alternativen zum Pflanzenschutz die höchsten Risiken für Mensch und Natur bergen.

 

Komitee: Biologische Pestizide nicht betroffen

 

Nicht vom Geltungsbereich der Initiative betroffen sind laut Komitee «Bio-Hilfsstoffe, biologische Pestizide, Nützlinge, organische, mechanische, elektrische sowie thermische Pestizide» sowie alle Alternativen zu Pestiziden ohne chemische Giftstoffe.

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schreibt hingegen, dass im Initiativtext nicht gesagt werde, was unter synthetischen Pestiziden zu verstehen sei. Was verboten würde, hänge von der Definition ab, die das Parlament nach einem Ja im Gesetz festlegen müsste.

 

In der geltenden Gesetzgebung und in den Standards für landwirtschaftliche Produktionssysteme, die national und international zum Einsatz kämen, werde weder der Begriff «synthetisch» noch der Begriff «synthetische Pestizide» klar definiert.

 

«Synthetisch» kein geeignetes Kriterium

 

Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft ans Parlament, dass die Art der Gewinnung eines Pestizids nichts aussage über dessen Eigenschaften oder potenzielle Toxizität für Mensch und Umwelt. Auch natürliche Stoffe wie Pflanzenextrakte könnten giftig sein. Der Begriff «Synthetisch» sei daher kein geeignetes Kriterium, um die Risiken zu beurteilen, die von Pestiziden ausgingen.

 

Die Trinkwasserinitiative, über die ebenfalls am 13. Juni abgestimmt wird, verlangt, dass Bauernbetriebe, die Subvent erhalten, keine Pestizide mehr einsetzen dürfen.

 

SBV: Begriff umfasst sämtliche Pestizide

 

Die Initiative verstehe unter «pestizidfreier Produktion» eine Lebensmittelproduktion ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, schreibt das Komitee. Die im Biolandbau eingesetzten Stoffe seien von der Initiative nicht betroffen. Das bestätige ein Gutachten zum Initiativtext.

 

Der Bauernverband hingegen hält fest, dass der Begriff «Pestizide» sämtliche Mittel umfasse, auch solche, die als Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs im Biolandbau eingesetzt werden dürften. «Gemeint sind wohl synthetische Pflanzenschutzmittel.»

Kommentare (10)

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  • Chrigel | 11.05.2021
    Hanspeter, dann spielt es also gar keine Rolle was die Initianten meinen. Das Parlament kann von sich aus auch Biologische Pestizide verbieten, liegt ja in ihrem Intepredations - Spielraum. Darum am besten ablehnen dann kann in Bern gar nicht erst über etwas intepetiert werden.
  • Werner Locher | 11.05.2021
    Es ist das erste Mal in der 173 jährigen Geschichte des Schweizerischen Bundesstaates, dass eine Initiative zur Abstimmung vorliegt, bei der die Befürworter verlangen, dass der Text nicht so umgesetzt wird, wie er in der Bundesverfassung steht. Sie verlangen, dass dieser Text dann vom Parlament "interpretiert" werden muss.
    • Hanspeter | 11.05.2021
      Es ist das erste Mal in der 173-järigen Geschichte des Bundesstaates, dass jemand einen solchen Unsinn erzählt. Verfassungstexte bedürfen in der Gesetzgebung immer der Interpretation. Diese hat die Präzisierung der Initianten zu berücksichtigen. Die Initianten der TWI haben den Konkretisierungsbedarf kurz nach Start erkannt und klar kommuniziert, dass sie nur die chemisch-synthetischen PSM meinen.
      Wie Verf.-Texte vom Parlament nach Gutdünken verändert werden, zeigte die Masseneinwanderungsinit.
      • Beat Furrer | 11.05.2021
        Was ist der Unterschied zwischen der Masseneinwanderungsinitiative und den Agrarinitiativen?
        Die eine kommt von rechts und wurde von Politik, Behörde und Medien entmannt.
        Die anderen kommen von links und werden möglicherweise durch eben dieselbe linke Politik, Behörde und Medien verschärft.
        Daher stimmt jeder verantwortungsbewusste Schweizer am 13. Juni 5 x NEIN!
        • Moschtbartli | 12.05.2021
          Wie kann man sich selber verantwortungsbewusst schimpfen, wenn man keine Verantwortung übernehmen möchte? "Und nach mir die Sintflut" ist genau das Gegenteil von Verantwortung. Es suggeriert ein egoistisch- parasitäres verhalten.
          • Beat Furrer | 12.05.2021
            Moschtbartli: Wo übernimmst du Verantwortung? Und was bringt ein zweifaches Ja? Antwort: Sozialismus, Planwirtschaft, Gängelung der Landwirte, Unfrieden. Ist das verantwortungsvoll?
          • Beat Furrer | 12.05.2021
            "Egoistisch-parasitär": Das sind sicher nicht die Landwirte. Das sind die Grünen und Linken in Gewerkschaft, Behörde und Politik. sie leben auf Kosten der Bürger und Steuerzahler und liefern nur unnötige Gesetze, und damit Gängelung und Unfreiheit.
            Auch die Medien, die der Regierung in den Allerwertesten kriechen, gehören zu den Parasiten. Statt die Menschen zu informieren, dienen sie als Propagandainstrument der Regierungen.
        • Rick | 12.05.2021
          Um Gottes Willen ja kein Nein sondern ein hezhaftes JA
          • Beat Furrer | 12.05.2021
            Rick, wenn du den Namen Gottes in den Mund nimmst, welchen Gott meinst du? Den der Bundesverfassung (bezeugt durch das Schweizerkreuz, also der Vater Jesu Christi) oder deinen eigenen Gott?
            Gemäss Bundesverfassung, Präambel, soll jeder aufrechte Bürger 5 x NEIN stimmen.
    • bauer | 13.05.2021
      kindergarten.

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