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«Systemwechsel ohne Nachteil für Bauern»

Bei der Altersbestimmung von Rindvieh und Schafe gibt es einen Systemwechsel. Per 1. Januar 2025 werden die verschiedenen Schlachttierkategorien nun nicht mehr aufgrund der Anzahl Schaufeln, sondern gestützt auf das kalendarische Alter unterteilt. Für die Produzenten gebe es keine finanziellen Nachteilte, teilt die Proviande mit.

pd/blu |

Die Altersbestimmung bei der Rindvieh- und Schafgattung wird seit Jahrzehnten anhand des Zahnwechsels, der Anzahl Schaufeln, bestimmt.  «Diese Methode bedingt, dass den Tieren das Maul geöffnet werden muss. Sie ist zudem mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet», schreibt die Proviande, die Branchenorganisation der Fleischwirtschaft, in einer Mitteilung. 

Kleineres Verletzungsrisiko

Weil heute sämtliche Geburtsdaten von Kälbern und Lämmern in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden müssen, hat der Verwaltungsrat der Proviande,  auf Antrag der Kommission Märkte und Handelsusanzen, einen Systemwechsel beschlossen. Dieser wird nun dem Bundesamt für Landwirtschaft unterbreitet.

Der Systemwechsel ermöglicht gemäss Proviande eine einfache und exakte Altersbestimmung dank einer verlässlichen Datengrundlage. Dass für die Altersbestimmung die Schaufeln nicht mehr angefasst werden müssten, wirke sich positiv auf das Tierwohl aus und vermindere das Verletzungsrisiko erheblich, schreibt die Proviande.

Das sind die Veränderungen

Die Änderungen sehen wie folgt aus: Per 1. Januar 2025 werden die verschiedenen Schlachttierkategorien nun nicht mehr aufgrund der Anzahl Schaufeln, sondern gestützt auf das kalendarische Alter unterteilt. Mit dem Systemwechsel werden die Kategorien RV (Rinder/Jungkühe) und SM2 (Schafe mit 2 Schaufeln) abgeschafft. «Grund dafür ist, dass es sich bei beiden Kategorien um keine gezielte Produktionsrichtung handelt. Sie umfassen Tiere, welche bisher in erster Linie aus züchterischen Gründen ausselektiert und über die öffentlichen Schlachtviehmärkte verkauft wurden», schreibt die Proviande. In den Einkaufsbestimmungen der Verwerter seien die Kategorien RV und SM2 schon heute oftmals nicht beinhalte, heisst es weiter.

Keine Einbussen für Produzenten

Bevor die Änderung in Kraft treten kann, müssen Anpassungen vorgenommen werden. Nebst der Kategorieneinteilung hat die Kommission Märkte und Handelsusanzen in Zusammenarbeit mit den Marktpartnern bereits die Usanzen (Abzüge und Zuschläge) auf den Wochenpreistabellen überarbeitet. «In diesem Zusammenhang hat die Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben, dass die Produzenten aufgrund des Wegfalls der Kategorie RV insgesamt keinen Verlust erleiden», hebt die Proviande hervor.

Zwar sei der VK-Preis (Kühe älter als 900 Tage) etwas tiefer als der RV-Preis. Andererseits würden der Preisabzug für Rinder mit 3 bis 4 Schaufeln, welche maximal 900 Tage alt sind, und der Gewichtsabzug für Rinder, welche älter als 900 Tage alt sind, entfallen, so die Proviande weiter. Zudem braucht es auf den Schlachtviehmärkten als auch in den Schlachtbetrieben entsprechende Anpassungen in den EDV-Systemen.

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