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SZ: Beiträge für Steilhänge und Schleppschlauch sollen bleiben

Obwohl neu der Bund dafür aufkommt, sollen auch in Zukunft die Bauern im Kanton Schwyz kantonale Beiträge für die Bewirtschaftung von Steilhängen und Güllen mit Schleppschläuchen erhalten. Dies verlangt die vorberatende Parlamentskommission.

 

 

Obwohl neu der Bund dafür aufkommt, sollen auch in Zukunft die Bauern im Kanton Schwyz kantonale Beiträge für die Bewirtschaftung von Steilhängen und Güllen mit Schleppschläuchen erhalten. Dies verlangt die vorberatende Parlamentskommission.

Die Kommission sprach sich im Rahmen der Beratungen zum revidierten Landwirtschaftsgesetz mit 7 zu 3 Stimmen für die Beibehaltung von kantonalen Steillagenbeiträgen aus, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Der Regierungsrat wollte diese streichen, weil der Bund neu mehr Beiträge bezahlt als die bisherigen Kantons-und Bundesbeiträge zusammen ausmachen.

Der Regierungsrat argumentiert auch, dass die Beiträge für das Güllen mit Schleppschläuchen neu ausschliesslich Bundesaufgabe seien. Weil pro Hektare aber nur noch 30 statt 45 Franken ausbezahlt werden, will die Parlamentskommission auch in diesem Punkt eine Fortführung der Beiträge, dies in der Höhe von 20 Prozent des Bundesbeitrages.

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