Bei Betankungsanlagen und -plätzen müssen mehrere Punkte beachtet werden.
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Welche Vorgaben müssen erfüllt sein, damit die Dieselölbetankungsanlagen den Vorschriften entsprechen?
Punkte, die es zu beachten gilt:
- Die Lagerbehälter haben den Vorgaben der massgebenden Normen oder der anerkannten Regeln der Technik zu genügen. Die Lagebehälter müssen so stationiert sein, dass sie stirnseitig frei zugänglich sind (Mindestabstand zwischen Tankwanne und Wand 50 cm) sowie ein Abstand von mindestens 50 cm zur Decke.
- Damit die Füllmenge ermittelt werden kann, muss der Tank mit einer Messeinrichtung versehen sein (Skaleneinteilung alle 100 l). Bei durchscheinenden Kleintanks kann der maximal zulässige Füllstand an der Tankwandung angeschrieben werden.
- Das Fassvermögen der Rückhalteeinrichtung muss mindestens 100 % des Nutzvolumens betragen. Dies kann zum einen eine Auffangwanne aus Kunststoff oder Metall sein, oder auch aus Beton sein.
- Der Betankungsplatz (Schlauchlänge im Radius plus 1 m) ist flüssigkeitsdicht zu gestalten, damit kein Dieselöl in die Kanalisation oder in ein Gewässer gelangen kann. Ebenso darf kein Dieselöl im Boden versickern.
- Die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen regelmässig kontrolliert (erforderlichenfalls durch eine Fachperson) und einwandfrei betrieben und gewartet werden.
- In den Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzarealen dürfen keine Betankungsanlagen erstellt werden.
Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, die an der Planung einer Remise sind und zum aktuellen Zeitpunkt keine konforme Betankungsanlage vorhanden ist, sollten bei der Planung diese Punkte unbedingt berücksichtigt werden, schreibt der Verband. Durch einen Betonboden mit Gefälle zu einem Totschacht könnten die Anforderungen mit einem geringen Mehraufwand erfüllt werden.
Mehr Informationen gibt es auf einem Merkblatt der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz. Es gilt für die Dieselölbetankungsanlagen in der Landwirtschaft und im Gewerbe, die zur Befüllung von betriebseigenen Motorfahrzeugen und Geräten dienen.
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