Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt in Absprache mit den kantonalen Behörden die Massnahmen gegen die Newcastle-Krankheit auf den 15. Februar 2022 auf. Diese waren nach dem Ausbruch der hochansteckenden Seuche in einem Geflügelbetrieb in Niederglatt ZH Ende Januar 2022 verordnet worden.
Nach Absprache mit dem Veterinäramt Zürich hebt das BLV die Schutzzone von drei Kilometern und die Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb auf. Die Aufstallungspflicht in der Schutzzone ist aufgehoben und Geflügel darf ab dem 15. Februar wieder ohne Auflagen transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind wieder erlaubt.
Bestand gekeult
Die hochansteckende Newcastle-Krankheit habe sich nicht weiter ausgebreitet, schreibt das BLV in einer Mitteilung am Montag. Dies würden die Laborresultate von in den Zonen entnommenen Proben bestätigen. Deshalb brauche es für die Betriebe, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen, keine weiteren Massnahmen mehr. Das Geflügel des Seuchenbestands wurde gekeult. Bis der Bestand wieder belegt werden darf, dauert es noch einige Zeit.
Die Untersuchungen in den zuständigen Laboratorien ergaben, dass die Krankheit im aktuellen Fall von Strassentauben eingeschleppt worden war. «Um einen Geflügelbestand vor dem Virus zu schützen, ist es daher wichtig, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln wie Strassentauben möglichst zu verhindern», hält das Bundesamt fest.
Kontakt zu Wildtieren verhindern
Deshalb sollten Wildvögel keinen Zugang zum Futter des Geflügels oder anderen Tieren auf dem Betrieb haben. Über Vogelkot sei auch die Übertragung anderer Krankheiten wie Salmonellen möglich. «Generell ist es angezeigt, den Kontakt zwischen Haus- und Wildtieren zu vermeiden, um eine Übertragung von Krankheitserregern zu unterbinden». schreibt das BLV.
Von der Newcastle-Krankheit sind vor allem Hühnervögel betroffen, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel. Eine Ansteckung kann symptomlos verlaufen, aber auch schwere gesundheitliche Konsequenzen für infizierte Tiere haben. Die durch ein Virus verursachte Krankheit gilt als hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen.
Letzter Fall 2017
Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit in der Schweiz trat im November 2017 im Kanton Tessin auf. Die Krankheit ist auch auf Menschen übertragbar. Infektionen des Menschen sind selten und betreffen in der Regel Geflügelhaltende, Laborpersonal und Tierärzte.
Die Ansteckung erfolgt über die Luft oder über die Bindehaut nach direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel, insbesondere mit Hühnern.